Porsche-Aufsichtsratschef Wolfgang Porsche kommt um eine Aussage im Prozess gegen seinen früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking herum. Wolfgang Porsche war bislang in der Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart für kommende Woche (14. Januar) als Zeuge geladen. Es spreche aber viel dafür, dass Porsche ein Auskunftsverweigerungsrecht geltend machen könne, sagte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung am Freitag. Grund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Porsche und andere Aufsichtsräte wegen Beihilfe zur Marktmanipulation. Diese waren zwar im vergangenen Jahr eingestellt worden, sie könnten aber jederzeit wieder aufgenommen werden, so der Richter. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem Gericht an und verzichtete auf die Vernehmung von Wolfgang Porsche - und damit den vorerst letzten prominenten Zeugen in dem Prozess.
In dem Verfahren müssen sich Wiedeking und sein ehemaliger Finanzvorstand Holger Härter wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation verantworten. Porsche war 2008/2009 mit dem Versuch gescheitert, Volkswagen zu schlucken. Die Staatsanwaltschaft wirft Wiedeking und Härter vor, Anleger damals über ihre wahren Absichten getäuscht zu haben. Härter und Wiedeking hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. 2008 schwankte der VW-Kurs stark, Aktionäre verloren Milliarden. Am Ende drehte VW den Spieß um und machte den Sportwagenbauer Porsche zu seiner Tochterfirma. (dpa)