Vernetzte Autos: Zwischen Datenschutz und IT-Security
Die Automobilbranche ist unterwegs auf dem Datenhighway. Doch Connected Cars und Big Data werfen eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Dies betrifft auch Autohäuser und ihre Verkäufer.
KURZFASSUNG: Grundsätzlich sind alle Daten, die aus einem vernetzten Fahrzeug verarbeitet werden, als personenbezogen einzuordnen. Informationspflichten treffen regelmäßig auch das Autohaus. Jede fehlerhafte, rechtswidrige Datenverarbeitung aus einem Auto heraus kann für den Hersteller oder das Autohaus zu einem erheblichen Reputationsschaden und letztlich zur Verhängung von Bußgeldern oder insbesondere Schadensersatzforderungen betroffener Personen führen.
Dank modernster IT-Technik agieren Autos heute mehr als mobile Rechenzentren anstatt als herkömmliche Fortbewegungsmittel. Mit einer Vielzahl von Sensoren ausgestattet, erfassen sie immense Datenmengen, deren Verarbeitungen weiter über den bloßen Zweck hinausgehen, Menschen oder Dinge sicher von einem Ort zum nächsten zu verbringen. Bis zu 120 Steuergeräte eines einzelnen vernetzten Autos (sog. connected cars) sammeln heute schon…
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