Fahrzeug-Ankauf: Zweifel ausräumen
Finanzverwaltung definiert Katalog zu Unregelmäßigkeiten, bei denen Unternehmen nachforschen sollen, um Vorsteuerabzug oder Umsatzsteuerfreiheit nicht zu verlieren.
Vor Kurzem hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine bislang wenig beachtete, zum 1. Januar 2020 eingeführte gesetzliche Neuregelung mit Leben gefüllt. Es geht um einen Paragrafen im Umsatzsteuerrecht, welcher unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen kann, dass der Vorsteuerabzug aus Warenlieferungen oder bezogenen Leistungen bzw. die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen versagt wird.
Laut Gesetz ist dies immer dann der Fall, wenn ein Unternehmer mit den von ihm erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen in eine Liefer- bzw. Leistungskette eingebunden ist, in welcher ein anderer Beteiligter dieser Kette Umsatzsteuer hinterzogen oder eine Umsatzsteuerverkürzung begangen hat. Hinzu kommt die Voraussetzung, dass der Unternehmer von dieser Steuerverkürzung wusste oder zumindest davon hätte wissen müssen.
Alternativ zur Umsatzsteuerverkürzung gilt die neue gesetzliche…
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