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Umweltzonen: Wir müssen draußen bleiben

20.01.2023 08:00 Uhr
Umweltzone Schild Feinstaub Plakette
© Foto: stockpix4u / Fotolia

Fahrverbote zur Luftreinhaltung am aktuellen Beispiel für München.

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Die Probleme in Ballungsräumen mit Schadstoffbelastungen der Luft insbesondere an exponierten Stellen sind hinreichend bekannt. Ob in Stuttgart, Düsseldorf, München oder anderen Städten ergeben Messungen seit Jahren im Bereich von Straßen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen trotz eingetretener Verbesserungen immer noch Schadstoffwerte, die einzeln oder im Jahresmittel gemessen EU-seitig vorgegebene Grenzwerte überschreiten. Den zuständigen Behörden obliegt es, mit Luftreinhaltungsplänen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um möglichst zeitnah durch geeignete Vorkehrungen entgegenzuwirken, konkret also mit Konzepten auf der Verwaltungsebene Abhilfe zu schaffen. Dies beispielsweise durch Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, die Einrichtung und den Ausbau von Radwegen und/oder der Einschränkung des Individualverkehrs mit Kraftfahrzeugen in den betroffenen Regionen. Erstes namhaftes Beispiel war hier Stuttgart anfänglich mit Fahrverboten im Bereich Am Neckartor für Fahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 3 und Dieselfahrzeuge mit schlechterer Abgasnorm als Euro 6. Aktuell hat die Stadt München beschlossen, bestehende Fahrverbote für den Innenstadtbereich ab 1.2.2023 zu erweitern. Was von den agierenden Aktivisten als (Zwischen-)Erfolg gewertet wird, betrachtet der Großteil betroffener Fahrzeugbesitzer mit Sorge und sieht mit radikalen Verboten den eigenen Besitzstand und die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

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