Die Fachanwälte Sascha Leyendecker und Alma Lena Fritz geben am 31. Januar in einem Online-Seminar einen Überblick, worauf Sie beim Schutz Ihrer Daten im Autohaus achten müssen.
AUTOHAUS: Herr Leyendecker, im Online-Seminar der AUTOHAUS akademie stellen Sie im Januar die wichtigsten Regeln und die Rechtsprechung vor. Um was geht es genau?
Sascha Leyendecker: Manchmal habe ich meine Zweifel. Oft herrscht die Ansicht vor, dass mit einer Datenschutzerklärung auf der Webseite alles getan sei. Im Betrieb selbst sinkt dann das Interesse für datenschutzrechtliche Themen oft ab. Das ist einerseits ein Kostenthema, andererseits auch der Tatsache geschuldet, dass man sich nicht bewusst ist, dass Unmengen personenbezogener Daten verwaltet werden. Oft wird auf den Hersteller verwiesen – hiermit kann man sich aber gegenüber einer Behörde kaum exkulpieren.
AH: Wie gefährlich können Datenpannen für das Autohaus werden? Schließlich drohen Abmahnungen und Strafen.
S. Leyendecker: Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) drohen Bußgelder der Aufsichtsbehörde bis zu 20 Millionen oder vier Prozent des jährlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, was höher ist. Da die Datenschutzgrundverordnung fünf Jahre alt wird, ist von einem vermehrten Tätigwerden der Aufsichtsbehörden auszugehen.