Die Wellergruppe hat auf die neuen Corona-Bestimmungen reagiert und neue 3G-Regeln an all ihren Betrieben eingeführt. Ab 24. November dürfen Beschäftigte die Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können nur noch dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Einen entsprechenden Nachweis müssen die Mitarbeiter laut einem internen Schreiben, das AUTOHAUS vorliegt für mögliche Kontrollen durchgehend mit sich führen oder beim Arbeitgeber hinterlegen.
Als Impf-Nachweis akzeptiert das Unternehmen ausschließlich digitale Dokumente, etwa in Form des QR-Codes in der Cov-Pass-App oder der Corona Warn-App.
Wer nicht geimpft ist, muss sich täglich außerhalb der Arbeitszeit bei einem externen Dienstleister negativ testen lassen, um Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten. Selbsttests reichen dem Schreiben zufolge nicht aus. Die Autohaus-Gruppe wies außerdem darauf hin, dass man keinerlei Kosten übernehme. Einzige Ausnahme ist, wenn sich Beschäftigte in der Übergangszeit zwischen erster und zweiter Impfung befinden. In diesem Fall übernehme man 50 Prozent der Kosten für die Corona-Tests.
Man hoffe, "mit diesem Verfahren zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen und die Gesundheit unserer Mitarbeiter bestmöglich zu schützen", erklärten die Geschäftsführer Burkhard Weller, Werner Söcker und Jörg Hübener in dem Schreiben.
Die Wellergruppe zählt nach Gesamtabsatz zu den zehn größten Automobilhändlern in Deutschland. Das 1979 gegründete Unternehmen besteht aus den Brands Autoweller (Toyota/Lexus und Seat) und B&K (BMW/Mini) mit derzeit bundesweit 26 Standorten und rund 1.700 Mitarbeitern.