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Marktmacht der Hersteller: Weckruf aus Österreich

26.04.2021 11:18 Uhr
Marktmacht der Hersteller: Weckruf aus Österreich
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass Peugeot seine Marktmacht missbraucht hat.
© Foto: Peugeot

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Nachbarland könnte auch den deutschen Handel dazu bewegen, den Testballons der Hersteller die Grenzen aufzuzeigen.

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von Prof. Dr. Tim O. Vogels

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat den Missbrauch der Marktmacht von Peugeot Österreich im Wesentlichen bestätigt. Nachdem das OLG Wien mit Beschluss vom 10. Mai 2020 bereits Peugeot Österreich verpflichtet hatte, bestimmte Praktiken abzustellen (vergleiche AUTOHAUS 21/2020), hat nunmehr der oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 17. Februar 2021 noch einmal festgestellt, dass Peugeot Österreich gegenüber den Händlern seine Marktmacht missbraucht hat.

Testballons der Hersteller

Bereits in AUTOHAUS 21/2020 ist dargelegt worden, dass die vom OLG Wien beanstandeten Praktiken auch nach deutschem Recht unzulässig sind. Daher ist zwar einerseits die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wenig überraschend, andererseits ist es jedoch verwunderlich, dass sich in Deutschland kein Widerstand gegen die "Machenschaften" der Hersteller und Importeure regt. Gerade die Themen Herstelleraktionen sowie Stundenverrechnungssätze stellen auch in Deutschland ein wirtschaftliches Problem dar. Vielleicht ist es ja kein Zufall, dass Mercedes-Benz...

Jetzt weiterlesen auf AUTOHAUS next oder in AUTOHAUS Ausgabe 7/2021

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