Marktmacht der Hersteller: Weckruf aus Österreich
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Nachbarland könnte auch den deutschen Handel dazu bewegen, den Testballons der Hersteller die Grenzen aufzuzeigen.
von Prof. Dr. Tim O. Vogels
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat den Missbrauch der Marktmacht von Peugeot Österreich im Wesentlichen bestätigt. Nachdem das OLG Wien mit Beschluss vom 10. Mai 2020 bereits Peugeot Österreich verpflichtet hatte, bestimmte Praktiken abzustellen (vergleiche AUTOHAUS 21/2020), hat nunmehr der oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 17. Februar 2021 noch einmal festgestellt, dass Peugeot Österreich gegenüber den Händlern seine Marktmacht missbraucht hat.
Testballons der Hersteller
Bereits in AUTOHAUS 21/2020 ist dargelegt worden, dass die vom OLG Wien beanstandeten Praktiken auch nach deutschem Recht unzulässig sind. Daher ist zwar einerseits die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wenig überraschend, andererseits ist es jedoch verwunderlich, dass sich in Deutschland kein Widerstand gegen die "Machenschaften" der Hersteller und Importeure regt. Gerade die Themen Herstelleraktionen sowie Stundenverrechnungssätze stellen auch in Deutschland ein wirtschaftliches Problem dar. Vielleicht ist es ja kein Zufall, dass Mercedes-Benz...
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