Dienstwagenbesteuerung: Vorteile für Steuerpflichtige
Die Finanzverwaltung folgt bei der Dienstwagenbesteuerung der steuerzahlerfreundlichen Rechtsprechung.
Bereits im Frühjahr berichteten wir darüber, dass der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung bezüglich der Abziehbarkeit von selbst getragenen Kraftfahrzeugkosten für die private Nutzung von Dienstwägen geändert hat.
Lange Zeit war unklar, wie die Finanzverwaltung darauf reagieren würde. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen mit einem Schreiben vom 21. September 2017 die Urteile über den jeweils entschiedenen Einzelfall hinaus für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass diese neue Rechtsprechungs- und Finanzverwaltungsauffassung in allen offenen Fällen, also insbesondere auch bei einer laufenden Betriebsprüfung mit sofortiger Wirkung anzuwenden ist. Und das ist für den Steuerpflichtigen vorteilhaft.
Grundsätzliches zur Besteuerung
Die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Dienstwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar, den der Arbeitnehmer versteuern muss. Hierfür gibt es zwei…
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