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Vorsicht bei Neufahrzeugen: Auslaufende Serien beachten

05.03.2018 17:00 Uhr
Nach dem 31. August 2018 sind Fahrzeuge von sieben Unterklassen der Emissionsklasse Euro 6 nicht mehr zulassungsfähig.
© Foto: Fotolia

Sieben Unterklassen der Euro 6-Fahrzeuge sind nach dem 31. August 2018 nicht mehr zulassungsfähig. Nur der Hersteller kann eine Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien beantragen. Autohändler sollten ihren Lagerbestand entsprechend überprüfen.

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Autohändler sollten ihre Neuwagen-Bestände prüfen und bei Bestellungen oder unbestellten Lieferungen durch den Hersteller die Emissionsschlüsselnummern der Fahrzeuge im Auge behalten. Nach dem 31. August 2018 sind nämlich Fahrzeuge von sieben Unterklassen der Emissionsklasse Euro 6 nicht mehr zulassungsfähig.

Wenn also im COC-Dokument unter der Nr. 52 die Emissionsschlüsselnummern 36 WO, 36 ZA, 36 ZD, 36 ZJ, 36 AA und 36 BA stehen, heißt es Erstzulassung nur bis 31.08.2018. Auch Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 36 ZG, die für die neueste Emissionsklasse 6 d temp stehen, können nach diesem Stichtag nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.

Nur der Hersteller hat die Möglichkeit für "Restbestände" mit diesen Emissionsschlüsselnummern eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. (dp)

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KOMMENTARE


unbedarfter

06.03.2018 - 13:04 Uhr

Irgendwie schein ich etwas blöd zu sein, welches Fahrzeug ist dann nach dem 31.8. noch zulassungsfähig wenn selbst 6d temp nach dem 31.8. nicht mehr zulassungsfähig ist? <p> ---------------------------------- <p> Anm. d. Red.: Unter dem Link https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen/bekanntmachung_uebersicht.html?nn=664582 finden Sie in der 18. Bekanntmachung auf Seite 3 die noch zulassungsfähigen Fahrzeuge.


Paul Schwarz

17.09.2019 - 07:25 Uhr

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich ein solches Fahrzeug gekauft habe, aber die Zulassung nicht erfolgen kann, da diese Ausnahmegenehmigung seit 2 Wochen nicht erteilt wird?Kann ich vom Kauf zurücktreten?Mit freundlichen GrüssenP. Schwarz


C. Nuber

04.02.2020 - 14:06 Uhr

Hab es mit der neuen Regelung nicht gewusst. Kann meinen neuen Skoda Fabia .1.0 Ltr. nicht Anmelden. Laut KBA noch möglich mit Herstellerbescheinigung. Diese aber ersuche ich schon seit Monaten, und Skoda Tschechei stellte bis Dato keine aus. Somit kann ich den neuen Wagen Verschrotten. Wollte nur wissen ob andere auch dieses Problem haben? oder ob jemand noch Helfen kann?.Mit freundlichen Grüssen C. NUber


David B

27.02.2020 - 23:57 Uhr

@C. Nuber: man scheint auch als Käufer für 234€ eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu können: https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/Spezielle_Genehmigungen/Auslaufende_Serien/auslaufende_Serien_node.html


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