Autohändler sollten ihre Neuwagen-Bestände prüfen und bei Bestellungen oder unbestellten Lieferungen durch den Hersteller die Emissionsschlüsselnummern der Fahrzeuge im Auge behalten. Nach dem 31. August 2018 sind nämlich Fahrzeuge von sieben Unterklassen der Emissionsklasse Euro 6 nicht mehr zulassungsfähig.
Wenn also im COC-Dokument unter der Nr. 52 die Emissionsschlüsselnummern 36 WO, 36 ZA, 36 ZD, 36 ZJ, 36 AA und 36 BA stehen, heißt es Erstzulassung nur bis 31.08.2018. Auch Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 36 ZG, die für die neueste Emissionsklasse 6 d temp stehen, können nach diesem Stichtag nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.
Nur der Hersteller hat die Möglichkeit für "Restbestände" mit diesen Emissionsschlüsselnummern eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. (dp)
Paul Schwarz
C. Nuber
David B