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Volkswagen: Fristverlängerung für Elektroverträge

01.04.2020 17:00 Uhr
Volkswagen: Fristverlängerung für Elektroverträge
Da mit dem ID.3 das erste Fahrzeug, das mit dem MEB-Vertrag vertrieben werden soll, noch nicht verfügbar ist, hat VW der Fristverlängerung zugestimmt.
© Foto: Mario Hommen/SP-X

Eigentlich hätten die Volkswagen-Partner den Vertriebsvertrag für die Elektrofahrzeuge schon bis zum 30. März unterzeichnen müssen. Auf Bitte des Händlerverbandes wurde die Frist jetzt bis Ende April verlängert.

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Die Volkswagen-Händler haben wie alle in der Branche derzeit viel um die Ohren. Kurzarbeit, Antrag auf Soforthilfe, KfW-Kredite – es gibt viel zu organisieren, auszufüllen und zu beantragen. Weil dem Volkswagen-/Audi-Partnerverband (VAPV) das bewusst ist, hat er bei Volkswagen darum ersucht, dass die Frist für die Unterzeichnung des Vertriebsvertrages für die Elektrofahrzeuge um einen Monat verlängert wird. Das geht aus einem Rundschreiben hervor, das AUTOHAUS vorliegt.

Auf Anfrage von AUTOHAUS bestätigte VAPV-Präsident Dirk Weddigen von Knapp diese Vorgehensweise. "Die Händler haben ganz andere Probleme derzeit", sagte er. Deshalb habe sich der Verband bei Volkswagen für die Fristverlängerung eingesetzt. Ursprünglich sei der Wunsch gewesen, dass die so genannten MEB-Verträge gleichzeitig mit den neuen Volkswagen Händlerverträgen, die bereits im letzten Jahr unterzeichnet wurden, am 1. April 2020 in Kraft treten sollten. Da das erste Fahrzeug, das mit diesem Vertrag vertrieben werden sollte, der ID.3, derzeit aber ohnehin noch nicht verfügbar sei, habe Volkswagen der Fristverlängerung zugestimmt.

Es fehlen gar nicht viele

Laut Weddigen von Knapp gebe es große Zustimmung zu den MEB-Verträgen: "Es sind gar nicht so viele, die fehlen." Unbestätigten Schätzungen zufolge hätten rund 80 Prozent der Händler den zusätzlich zum "normalen" Vertriebsvertrag nötigen MEB-Vertrag bereits unterschrieben. Der VAPV wolle aber, dass alle dabei sind.

Deswegen bietet der Verband am Montag, den 6. April um 14 Uhr einen interaktiven Webcast mit Rechtsanwalt Uwe Brossette von der Kanzlei Osborne Clarke an. Der Jurist wird die wichtigsten Eckpunkte der MEB-Verträge erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Auch Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise könnten bei dieser Gelegenheit beantwortet werden, hieß es. (dp)

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