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Verband: Neues Vergütungsmodell bei Mercedes-Benz

16.11.2012 17:00 Uhr
Mercedes-Benz-Händlersprecher Peter Ritter: "Entscheidende Weichenstellung"

Der Verband der Mercedes-Benz-Vertreter stellte das mit dem Hersteller ausgehandelte neue Vergütungsmodell vor. Händlersprecher Peter Ritter lobte die Vereinbarung als "entscheidende Weichenstellung".

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Vor dem Hintergrund des Preis- und Margenverfalls in der Branche beteiligt sich die Mercedes-Benz-Vertriebsorganisation Deutschland (MBVD) im kommenden Jahr am unternehmerischen Risiko des Pkw-Verkaufs ihrer Partner. Ein gemeinsam mit dem Hersteller ausgehandeltes neues Vergütungsmodell stand im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Verbandes des Mercedes-Benz-Vertreter am gestrigen Donnerstag in Berlin. 

"Sollte die Wettbewerbssituation dazu führen, dass der Rohertrag für die Händler nicht oder nicht im notwendigen Maße erzielbar ist, sieht die Vereinbarung Ausgleichszahlungen seitens der MBVD vor", erklärte Verbandsvorsitzender Peter Ritter im Gespräch mit AUTOHAUS Online. Welche genauen Zielwerte hinter der Vereinbarung stehen, sagte er jedoch nicht.

Ob die Regelung Anwendung findet, ist abhängig von der Marktentwicklung: "Das Überschussmodell muss dann nicht greifen, wenn die Märkte greifen." Denn ob und wie viel die MBVD ihren Partnern zahlt, ist abhängig von der Ertragssituation der Mercedes-Benz-Vertreter insgesamt. So errechnen sich die individuellen Zahlungen an die einzelnen Partner auf Grundlage der für das gesamte Netz benötigten Summe. Ritter zeigte sich zufrieden mit der erzielten Vereinbarung: "Das ist eine entscheidende Weichenstellung. Das hat bislang kein Hersteller so gemacht."

"Handel bei der Erreichung seiner Ziele unterstützen"

Die MBVD unterstrich in einer Stellungnahme den Zusammenhang zwischen der geplanten Wachstumsoffensive im Pkw-Bereich und dem neuen Vergütungsmodell. "Die Wachstumsstrategie flankieren wir mit einem neuen Geschäftsmodell, um den Handel bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstützen", teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Das neue Geschäftsmodell böte Anreize für Leistung, minimiere durch ein Ausgleichsmodell zum Geschäftsjahresende aber auch mögliche Ergebnisrisiken, so das Unternehmen.

Mit der Vereinbarung möchte die MBVD nach eigener Aussage sicherstellen, dass notwendige Investitionen für die Umsetzung der Volumenstrategie 2020 genannten Wachstumsoffensive ohne Verzögerung in Angriff genommen werden: "Mit dem Geschäftsmodell unterstützen wir den Mercedes-Benz-Handel und geben unseren Partnern unternehmerische Sicherheit." Gleichzeitig erteilten die Berliner einer Änderung ihrer Vertriebsstrategie eine Absage: "Wir stehen zum Agentensystem."

Unabhängig von der neuen Regelung ist aus Händlerkreisen zu vernehmen, dass die MBVD ihren Partnern aber bereits dieses Jahr mit Ausgleichszahlungen in Höhe von 20 Millionen Euro unter die Arme greift. (cfm)

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KOMMENTARE


Hans Brennsteiner

16.11.2012 - 17:27 Uhr

Schade, dass der Artikel nicht zwischen Absatzmittlern (hier "Händler" genannt) und Vermittlern differenziert.


Ulrich Soder

17.11.2012 - 09:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Ritter,man könnte allen MB Händlern auf einen Schlag helfen, wenn man die selektiven Verkaufsrichtlinien abschaffen würde und jeder MB Händler könnte seine guten Sterne wieder an jeden verkaufen und nicht nur an selektive Kunden - wo gibt es denn so etwas noch in diesen Zeiten?


Klaus Philipp

19.11.2012 - 16:40 Uhr

Das ist doch nur Augenwischerei. Bekommen die "braven", linientreuen Absatzmittler dann mehr Ausgleich, als die schwierigen "Partnerbetriebe"? Warum wird nicht eine Marge in ausreichender Höhe gewährt, die das Neuwagenverkaufsgeschäft rentabel macht?


Gerdi Hellmann

20.11.2012 - 11:50 Uhr

Plädiere ich alleine für eine feste Marge für jede Betriebsgröße, ob große oder kleine Stückzahlen verkauft werden? Dann würde sich auf einen Schlag die Praxis vieler Großverkäufer ändern, gleich welcher Marke, die Absatzmenge über den Preis in den Markt hinein drücken zu wollen? Nur weil bei einer "Mehr"-Abnahme noch ein halber Prozentpunkt zusätzlich gewährt wird! Fakt ist: An der Umständlichkeit statt an der Einfachheit kranken derzeit alle Margensysteme in der Automobilbranche. Sie kosten Händler und Hersteller viel Zeit und Bürokratie, binden Kapital und Personal. Was man als Händler dafür bekommt, steht in keinem Zusammenhang mehr. Im Übrigen hat doch gerade ein "großer" Verkäufer eine wesentlich höhere Fixkostenstruktur und ist gerade deshalb auf jeden Deckungsbeitrag angewiesen, um rentabel und wirtschaftlich zu arbeiten! Die im Artikel erwähnten 20 Millionen Euro Ausgleich für dieses Jahr sind der handfeste Beweis für meine Argumente des bürokratischen Zeit-, Kapital- und Personaleinsatzes!!! Würde man die Summe auf alle Betriebe verteilen, erhielte man als Ergebnis eine Kennzahl für jährliche Verschwendung von Resourcen. Das kann man dann auf monatliche, wöchentliche und tägliche Verkaufstage herunterbrechen...


Michael Kühn

20.11.2012 - 12:18 Uhr

Ich denke, Herr Dr.-Ing. Holger Enge hat ein sehr wichtiges Thema hervorragend "beleuchtet",in den vergangenen Jahren hatte ich mit den z. B. von Versicherungen (Kasko + Haftpflicht-Schäden) beauftragten Gutachtern, sogar bei gut sichtbaren Schäden an der Felge (Alu/Stahl, auch Reifen) - Fzg. mit Höchstgeschwindigkeiten von 200 Km/h u. mehr - größte Diskussionen, wegen nicht durchgeführter Achsvermessung. Mir ist es seit Jahren sonnenklar u. logisch im Zusammenhang, dass je nach optischem Schadensbild und dem Unfallhergang, eine Schädigung der "Filigranen Radaufhängungen" ausgeschlossen sein muß, bevor das Auto wieder mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit in den Verkehr gebracht wird!Bei ca. 40 % dieser Schäden gab es dann Nachtragsgutachten mit Reparaturerweiterung! ...Und ich bin kein Ing., oder Kfz.-Meister, sondern "nur" ein denkender fuhrparkverantwortlicher Mensch für Selbstfahrervermietfahrzeuge u. auch Vorführwagen gewesen...Generell würde ich an dieser Stelle auch sehr gerne die, "kostenbewußten" Gutachter, die ihrer Vers.-Gesellschaft gegenüber (Auftraggeber) sehr verbunden sind, an ihre Verpflichtung erinnern: "Nach bestem Wissen u. Gewissen" tätig zu sein"! - Denn genau diese Gutachter haben Praxiswissen und sollten sich stets weiterbilden und dieses erworbene Wissen auch kommunizieren, insbesondere ihrem Auftraggeber gegenüber.


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