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US-Gericht: Schadenersatzklage gegen Porsche abgeschmettert

03.01.2011 06:19 Uhr
Ein Gericht in New York wies eine milliardenschwere Schadenersatzklage von Investoren als unzulässig ab.

Das Bundesgericht in New York wies zum Jahreswechsel Ansprüche von insgesamt 39 Klägern im Zusammenhang mit dem Versuch von Porsche, den größeren Wettbewerber Volkswagen zu übernehmen, ab.

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Etappensieg für Porsche in den USA: Ein Gericht in New York wies eine milliardenschwere Schadenersatzklage von Investoren als unzulässig ab, wie der Sportwagenbauer in Stuttgart mitteilte. Insgesamt hätten 39 Kläger vor dem Bundesgericht in New York Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versuch von Porsche, den größeren Wettbewerber Volkswagen (VW) zu übernehmen, geltend machen wollen, hieß es weiter. Die Kläger bezifferten ihren Gesamtschaden auf zwei Milliarden Dollar.

Ein Porsche-Sprecher sagte am Freitag, es sei immer darauf hingewiesen worden, dass das Unternehmen die Klage in den USA für unzulässig und unbegründet halte. In Deutschland sei keine entsprechende Klage anhängig, fügte der Sprecher auf Nachfrage hinzu. Das Gericht in den USA begründete die Ablehnung der Klage in dem Verfahren Elliott Associates und Black Diamond Hedge-Fonds damit, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze keine Anwendung auf die betroffenen Aktiengeschäfte fänden.

Die Stuttgarter hatten sich mit schwer durchschaubaren Aktiengeschäften 2008 gut 74 Prozent der VW-Stammaktien gesichert und dabei einen Höhenflug der Papiere auf bis über 1.000 Euro ausgelöst. Investoren, die auf fallende Kurse gewettet hatten, mussten aufgrund der Knappheit der frei verfügbaren Aktien zum sprunghaft überhöhten Preis kaufen. Diesen Schaden machen die Investoren nun geltend und werfen zudem dem damaligen Porsche-Management vor, die Informationen zu spät veröffentlicht zu haben.

Klagen gegen Wiedeking und Härter abgewiesen

Die Kläger können gegen die Gerichtsentscheidung innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen. Porsche hatte die Klagen stets als unbegründet bezeichnet und bezog sich dabei auf Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Auch die Klagen gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den damaligen Finanzvorstand Holger Härter wurden abgewiesen. Härter galt als Architekt einer komplexen Optionsstruktur auf VW-Stammaktien. Beide Manager verließen im Sommer 2009 das Unternehmen als ihr Übernahmeplan scheiterte. Gegen die beiden früheren Spitzenmanager des Sportwagenbauers ermittelt weiterhin die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Es geht um den Verdacht der Marktmanipulation.

Porsche soll nun als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden. Die möglichen juristischen Auseinandersetzungen wurden vom VW-Management mehrfach als Hinderungsgrund für eine schnelle Fusion von Volkswagen und Porsche angegeben. Ursprünglich war eine Verschmelzung beider Unternehmen für 2011 geplant. Zu Verzögerungen kann es außer wegen der Schadensersatzklagen auch aus steuerlichen Gründen kommen. (dpa)

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