Corona-Krise: Überbrückungshilfe III
Die staatliche Unterstützung kann für viele Kfz-Unternehmen jetzt doch interessant werden, da insbesondere der Januar 2021 für viele Betriebe katastrophal war.
Bisher gab es für viele Kfz-Unternehmen neben der Kurzarbeit keine staatliche Unterstützung, da die Kriterien für die einzelnen Hilfsmaßnahmen nicht erfüllt wurden. Dies ändert sich jetzt aber durch die Überbrückungshilfe III. Diese Hilfe kann für viele Kfz-Unternehmen jetzt doch interessant werden, da insbesondere der Januar 2021 für viele Betriebe katastrophal war.
In der Vergangenheit hat sich leider gezeigt, dass die Kriterien und Voraussetzungen für die einzelnen Hilfsprogramme auch im Nachhinein immer wieder geändert oder ergänzt wurden. Daher kann nur der Stand zur Überbrückungshilfe III zum Redaktionsschluss am 05.02.2021 wiedergegeben werden.
Antragsberechtigung
Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die in einem Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen haben, sind…
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