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Tipp: Neuwagen-Bestellungen zeitnah bestätigen

12.08.2002 17:32 Uhr

Urteil: 11 Tage Käuferbindung an ein NW-Angebot sind zu lang / Wie Autohändler darauf reagieren können

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Beim Abschluß eines Kaufvertrages über einen Neuwagen ist der Kunde aufgrund einer Bestimmung in den meisten Neuwagenverkaufs-Bedingungen für die Dauer von vier Wochen an sein Angebot auf Abschluß des Vertrages gebunden. Will er während dieser Zeit von seinem Angebot auf Abschluß des Kaufvertrages Abstand nehmen, so kann er dies tun, hat dem Kraftfahrzeughändler jedoch oft eine Stornogebühr zu zahlen. Diese Bestimmung steht seit jeher im Blickpunkt der Kritik, die darin eine Benachteiligung des Käufers sieht und das Fehlen sachlich zwingender Gründe für eine solche Handhabung auf Händler- und Herstellerseite anführt. Kürzere Bindungsfrist im Zeitalter moderner Medien Mit einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Lüneburg (Az. 1 S 3/01) der Kritik entsprochen und einem Kraftfahrzeughändler den Anspruch auf Stornogebühren verweigert. Der Käufer eines Wohnwagens wollte elf Tage nach Aufgabe der Bestellung von dieser zurücktreten. Der Kraftfahrzeughändler, der die Bestellung bis dahin weder bestätigt noch das Fahrzeug ausgeliefert hatte, forderte ihn daraufhin zur Zahlung der Stornogebühr auf. Das Landgericht Lüneburg wies diese Forderung als unbegründet zurück. Das Landgericht Lüneburg begründete seine Entscheidung mit der Erwägung, daß eine vierwöchige Bindungsfrist im Zeitalter moderner und schneller Kommunikationsmittel nicht mehr gerechtfertigt sei. Der Händler könne die nötigen Anfragen beim Hersteller, bei Banken oder der Schufa heutzutage wesentlich schneller durchführen. Die übliche Vier-Wochen-Bindungsfrist müsse daher neu beurteilt werden. Eine Frist von elf Tagen erschien dem Landgericht Lüneburg jedenfalls als zu lang. Die Kritiker der Bindungsfrist wird diese Entscheidung erfreuen. Der Kraftfahrzeughändler wird die Entscheidung als Erweiterung der Rechtsposition des Käufers empfinden. Doch ist es dem Händler ein leichtes, dem "Rücktritt" des Kunden entgegenzuwirken. Kunden-Rücktritt durch möglichst zeitnahe schriftliche Bestätigung der Bestellung verhindern Dem Kunden steht das Recht zum Rücktritt, genauer zur Stornierung seines Angebotes auf Abschluß des Kaufvertrages nur bis zur verbindlichen Annahme der Bestellung durch den Kraftfahrzeughändler zu. Erklärt der Händler unmittelbar nach Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung durch den Kunden die Annahme des ihm hierdurch unterbreiteten Vertragsangebotes, ist ein beiderseitig verpflichtender Kaufvertrag abgeschlossen. Von dieser vertraglichen Bindung kann sich auch der Kunde nicht mehr einseitig lösen. Rechtsanwältin Dr. Nicole Zeimes Sozietät Osborne Clarke, Büro Köln

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