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Tarifverhandlungen im Kfz-Gewerbe: Lohnplus in Baden-Württemberg

22.06.2017 13:44 Uhr
Carsten Beuß
Carsten Beuß: "Mit der Fortführung des Tarifvertrags zur Übernahme der Ausgebildeten senden wir ein positives Signal der Verlässlichkeit und Planungssicherheit."
© Foto: Kfz-Gewerbe

Die Beschäftigten im Kfz-Gewerbe dürfen sich über eine zweistufige Entgelterhöhung und eine Einmalzahlung freuen. Zudem wurde die Regelung zur Übernahme von Ausgebildeten angepasst.

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64.000 Beschäftigte von Autohäusern und Kfz-Werkstätten in Baden-Württemberg bekommen mehr Geld. Wie der Landesverband am Donnerstag mitteilte, einigten sich die Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg und die IG Metall in der dritten Verhandlungsrunde am 21. Juni in Böblingen auf eine zweistufige Entgelterhöhung.

Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen demzufolge in einem ersten Schritt ab 1. August 2017 um 2,9 Prozent und in einem zweiten Schritt ab 1. November 2018 um weitere 2,9 Prozent. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, Auszubildende bekommen 85 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate bis 31. Mai 2019. Der Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten wird mit geringfügigen Änderungen ebenfalls fortgesetzt.

"Die Tariferhöhung bewegt sich angesichts der schmalen Renditen unserer Mitglieder mit einer durchschnittlichen jährlichen Belastung von 2,35 Prozent an der äußersten Grenze dessen, was für die Autohäuser und Kfz-Meisterbetriebe gerade noch vertretbar ist", sagte der Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft, Carsten Beuß. "Mit der Fortführung des Tarifvertrags zur Übernahme der Ausgebildeten senden wir ein positives Signal der Verlässlichkeit und Planungssicherheit an die jungen Menschen in unserer Branche."

Laut Beuß wurden die Regelung weiterentwickelt. Zwar sei die Übernahmeverpflichtung verbindlicher formuliert worden, dafür gelte sie künftig nur noch für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten und nicht wie bisher schon für Betriebe ab 21 Beschäftigten. Der Arbeitgeber könne weiterhin alleine und ohne Mitbestimmung des Betriebsrats darüber entscheiden, wie hoch der Bedarf an zu übernehmenden Gesellen ist. "Dieses Vorgehen wird der Realität in den Betrieben gerecht und nutzt somit langfristig allen Beteiligten", so der Branchenvertreter. (se)

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