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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Antragsfrist läuft ab

26.03.2020 15:42 Uhr
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Antragsfrist läuft ab
© Foto: Michael Kappeler / dpa / picture

Damit den Betrieben die Sozialversicherungsbeiträge für März nicht eingezogen werden, müssen sie die Stundung noch heute bei allen Krankenkassen beantragen, bei denen die Mitarbeiter versichert sind.

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Kommt ein Betrieb in Folge der Corona-Krise in Turbulenzen, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, um sich finanziell etwas Luft zu verschaffen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ernsthafte Zahlungsprobleme hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche geraten würde. Wie das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, muss für den Monat März der Stundungsantrag noch heute, 26. März 2020, an alle Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Mitarbeiter versichert sind.

Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Antrag bei jeder Kasse separat gestellt werden. Hierzu bietet der Kfz-Landesverband seinen Mitgliedern ein Musterschreiben unter https://www.kfz-bw.de/mitglieder/mitglieder-service/downloads/coronavirus.html zum Download an. Ergänzung: Den Antrag auf eine Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen können Untenrehmen bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft stellen. (AH)

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