THG-Quote: Steuerliche Fallstricke beachten!
![THG-Quote: Steuerliche Fallstricke beachten! Ausgabe 10/2023 Seite 058](https://cdn.autohaus.de/thumb_750x422/fm/5007/90015_2023_67_10_I_058-059_n07_RAW_260972_print.jpg)
Binnen kurzer Zeit sind eine Vielzahl von Quoten-Konsolidierern am Markt entstanden, die häufig eine Zusammenarbeit mit Kfz-Händlern anstreben. Hierbei müssen die betroffenen Händler auch aus steuerlicher Sicht einiges beachten.
KURZFASSUNG:
1. Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von Ladesäulen erhalten seit 2022 jährlich THG-Quoten zugeteilt.
2. Es gibt eine Vielzahl von vertraglichen Gestaltungen, angefangen bei einer reinen Vermittlung durch das Autohaus über einen Quoten-Eigenhandel des Händlers mit garantierten Entgelten bis hin zum Quoten-Eigenhandel mit variablen Entgelten.
3. Entscheidend sind stets die konkreten Vereinbarungen des Händlers mit dem Quoten-Konsolidierer sowie gegebenenfalls dessen AGB, denn darauf basieren die steuerlichen Folgen für den Händler.
Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von Ladesäulen erhalten seit 2022 jährlich sogenannte Treibhausgas-Minderungsquoten, kurz "THG-Quoten", zugeteilt. Diese Quoten können dann über bestimmte Zwischenhändler ("Quoten-Konsolidierer") gesammelt und als Bündel an Unternehmen verkauft werden, welche diese als Ausgleich für die von ihnen…
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