Kostenerstattung: Steuerliche Behandlung von Gutscheinen
Viele Arbeitgeber haben bisher ihren Mitarbeitern in den Grenzen der 44-Euro-Freigrenze nachträglich Kosten erstattet. Dies ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr möglich.
Viele Arbeitgeber sind bemüht, in Zeiten des Fachkräftemangels lukrativ für Arbeitnehmer zu sein. Daher gewähren einige Unternehmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegierte Gehaltsbausteine, um sich am Markt von Mitbewerbern abzugrenzen. Beliebt ist hier vor allem die Anwendung von Sachbezugsgutscheinen in Höhe von maximal 44 Euro pro Monat. Durch das Jahressteuergesetz 2019 hat sich hier aber zum 01.01.2020 einiges geändert.
Gesetzliche Regelung
Grundsätzlich sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese 44 Euro im Monat nicht überschreiten. Bei den 44 Euro handelt es sich dabei um eine Freigrenze, das bedeutet, bei Überschreiten der Freigrenze entfällt die Steuerfreiheit vollständig und der Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Rechtslage ab 01.01.2020
Durch das Jahressteuergesetz wurde § 8 Absatz 1 des…
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