BGH: Unterschiedlicher Maßstab
Welcher Restwert gilt für einen Autohändler bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Firmenwagens?
Normalerweise sind es die Autohäuser, die fremde Unfallschäden reparieren, Ersatzfahrzeuge stellen, einen Gutachter vermitteln und einem Geschädigten auch sonst bei der Unfallabwicklung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Einzelfall ist ein Autohaus jedoch auch selbst schuldloses Opfer eines Verkehrsunfalls und muss sich mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auseinandersetzen. Grundsätzlich ist das Schadensrecht für alle Unfallbeteiligte gleichermaßen anzuwenden. Mit Urteil vom 25. Juni 2019, Aktenzeichen VI ZR 358/18, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Hinblick auf den unfallbedingten Restwert für Firmenfahrzeuge von Autohäusern nun einen unterschiedlichen Maßstab festgelegt.
Der Fall
Die spätere Klägerin - ein Autohaus in der Region Aachen - erlitt mit einem Firmenfahrzeug einen Verkehrsunfall. Der Unfall führte zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Unfallhergang war…
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