Ausgabe 14-15/2013: Sanierungsfeindlich
INSOLVENZBEDINGTE KÜNDIGUNG - BGH kippt gängige Praxis zur sofortigen Vertragsbeendigung im Insolvenzfall.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr (IX ZR 169/11) bewegt aktuell die Branche: Es betrifft die gängige Praxis, sämtliche Vertragsbeziehungen sofort zu kündigen, sobald der Vertragspartner beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt hat. Im entschiedenen Fall ging es um einen Stromliefervertrag, den der Energieversorger nach der Insolvenzanmeldung des Schuldners beendet hatte. Der Versorger berief sich auf eine Klausel im Vertrag, die die sofortige Beendigung an die Einleitung des Insolvenzverfahrens knüpfte.
Der BGH befand diese Klausel als unwirksam. Durch sie werde das gesetzlich verbriefte Recht des Insolvenzverwalters, wählen zu können, ob Verträge in der Insolvenz weitergeführt oder beendet werden, bereits im Vorhinein vereitelt. Laut BGH dient das Erfüllungswahlrecht des Verwalters einem klaren und eindeutigen Zweck, nämlich die Masse zu schützen und im…
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