Reklamationen: Sachmängelhaftung und Transportkostenvorschuss
Im Verbrauchergeschäft werden bei Reklamationen immer häufiger Vorschusszahlungen auf Verbringungskosten geltend gemacht. Bei nicht sachgemäßer Handhabung droht ein Verlust der Nacherfüllungsrechte.
Das Sachmängelhaftungsrecht verpflichtet den Händler bei berechtigten Beanstandungen primär zur Nacherfüllung, also zur Reparatur oder Ersatzlieferung. Vorgeschaltet ist das Recht des Händlers zur Prüfung, ob behauptete Mängel tatsächlich vorliegen und ob sie der Sachmängelhaftung unterfallen, d. h. keinen normalen Verschleiß darstellen und bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren. Um diese Prüfung zu ermöglichen und auch zur Nacherfüllung selbst hat der Kunde das Fahrzeug nach zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des BGH beim Betrieb des Händlers zur Verfügung zu stellen. Anderes gilt nur im Fall besonderer Vereinbarungen.
Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen hat der Verkäufer zu tragen. Hierzu zählen...
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