Die Kfz-Betriebe in Deutschland dürfen auf eine praxisgerechtere Handhabung des roten Kennzeichens hoffen. Nach Angaben des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg werden derzeit in Berlin die Möglichkeiten einer Ausweitung der Fahrten mit roten Kennzeichen ("Händler-Kennzeichen") überprüft. Dies habe Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, jüngst Landesverbandspräsident Harry Brambach mitgeteilt.
Barthle stehe einer Erweiterung im Interesse der Wirtschaft aufgeschlossen gegenüber, hieß es. "Jetzt gilt es, das Ganze mit Leben zu füllen. Hauptsache, wir bekommen schnell eine Regelung, mit der unsere Autohäuser nicht zugelassene Fahrzeuge zum Tanken, zur Lackiererei oder beispielsweise bei Lkw- und Wohnmobilfahrgestellen zu Firmen bringen können, die die Aufbauten erledigen", betonte Brambach.
Ausgelöst wurde der Wunsch nach einer erweiterten Regelung durch die Rechtsprechung. Brambach: "Die handhabt das Thema getreu dem aktuellen Verordnungstext sehr restriktiv und die Kontrollen samt Bußgeldern wurden parallel immer schärfer."
Bisher ist der Gebrauch des roten Kennzeichens stark eingeschränkt, beispielsweise auf Probe- und Überführungsfahrten. Bei allen anderen Gelegenheiten muss der Wagen auf den Hänger. (tm)
K. Jansen