Kurzfassung
1. „Jagd oder Fischerei“ sowie betriebliche Aufwändungen für „ähnliche Zwecke“ anlässlich von Fahrzeugpräsentationen und somit auch die Veranstaltung von Golfturnieren werden von der Finanzverwaltung nicht als Betriebsausgaben akzeptiert.
2. Ist der Autohändler nicht der Veranstalter des Golfturniers und zahlt auch nicht das Greenfee, so sollten die Kosten für die Fahrzeugpräsentation samt angemessener Bewirtung nicht unter dieses Abzugsverbot fallen.
3. Im Einzelfall ist die Grenzziehung sicher schwierig und streitig und in der Praxis oftmals der Abzug der Aufwändungen vom Zufall abhängig.
Rote Karte
Pkw-präsentation E Finanzverwaltung akzeptiert Veranstaltung von Golfturnieren nicht als Betriebsausgaben. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Der Wettbewerb um die Kunden im oberen Preissegment wird auch wegen der Wirtschaftskrise immer härter. Deshalb wird es dann auch…
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