Risikobewusstsein
gebrauchtwagengeschäft E Oberlandesgericht verschärft Hinweispflicht vor Weiterfahrt. autohaus juristen rechtsanwälte g. haug & partner
Die Resonanz auf ein in AUTOHAUS-online veröffentlichtes Urteil des OLG Naumburg fiel eindeutig aus. Die Kommentare reichten von „unglaubliches Urteil zu Lasten der Händlerschaft“ bis hin zu einer „unkalkulierbaren und absurden Rechtsprechung.“
Was soll ein Händler denn noch alles tun, wenn ein Kunde sich weigert, sein Fahrzeug zur Überprüfung in der Werkstatt zu belassen?
In der Sache ging es um einen Gebrauchtwagen, bei dem der Kunde vier Wochen nach der Übergabe den Händler aufsuchte und auffällige Geräusche aus dem Motorraum monierte. Dessen Mitarbeiter riet ihm daraufhin von einer Weiterfahrt ab und empfahl ihm, sein Fahrzeug bis zum nächsten Tag in der Werkstatt zur Überprüfung zu belassen. Nachdem der Kunde dieser Empfehlung…
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