Darlehensverträge: "Private" Darlehen steuerlich begünstigt?
Kreditfinanzierte Beiträge für eine Lebensversicherung können betrieblich veranlasst und damit steuerlich relevant sein.
Nach der Auffassung der Finanzverwaltung wären grundsätzlich Einzahlungen in Lebensversicherungen privat veranlasst. Wird für die Beitragszahlung ein Kredit aufgenommen, so sollen dann auch die bezahlten Darlehenszinsen steuerlich nicht geltend gemacht werden können, also auch keine Betriebsausgaben darstellen. Dass Zahlungen an Lebensversicherungen, die ein finanzielles Desaster im Todesfall abwenden sollen, der privaten Sphäre zuzurechnen sind, hat der BFH, Deutschlands oberstes Steuergericht, seit langem bereits so entschieden.
Häufiger Sachverhalt
Nun wurde nochmals ein in der Praxis durchaus häufiger anzutreffender Sachverhalt streitig: Eine Personengesellschaft gewährte ihren Gesellschaftern günstige Darlehen, mit denen die Gesellschafter die Beiträge zu Lebensversicherungen finanzierten. Mit den später fälligen Zahlungen aus den Lebensversicherungen sollten Investitionskredite für…
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