Viele Autohändler werden in den ersten Dezember-Wochen Abmahnschreiben der Deutschen Umwelthilfe in ihren Briefkästen finden. Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) geht davon aus, dass die Organisation in diesem Zeitraum verstärkt Abmahnungen wegen Fehlern im Zusammenhang mit der Bewerbung von Fahrzeugen im Internet verschickt. Deshalb warnte sie am Freitag in einem Rundschreiben, das AUTOHAUS Online vorliegt, die Kraftfahrzeugbetriebe.
Die ZLW rechnet damit, dass die für die Abmahnungen notwendigen Beweise bereits gesichert sind. Den betroffenen Unternehmen rät sie die Vorwürfe genau zu überprüfen. Allen anderen Betrieben sollten alle Internetseiten – also eigene Domains, Einträge bei Adressdatenbanken, Herstellerunterseiten und Fahrzeugbörsen – noch einmal dahingehend durchzusehen, ob die Vorgaben der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) korrekt umgesetzt sind. (dp)
Dohmann
Wilke
Sascha Spindler
Dieter M. Hölzel
Heinz Dietz
N.Hinz
Verkaufsleiter