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Opel-Werkstätten wehren sich

05.08.2003 17:41 Uhr

Kartellrechts-Experte Ensthaler fordert Überprüfung der Umsetzung der GVO

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Die Opel-Servicebetriebe sind empört: Sie sollen investieren, ohne ihre Verträge und die Konditionen, die in sieben Wochen gelten sollen, zu kennen. Vertreter der Interessengemeinschaften der Opel-Spezialisten (IGEDOS) teilten heute in Gernsheim mit, dass sie sich durch die Pläne der Adam Opel AG in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt sähen. Wie ihnen über Umwege bekannt wurde – die meisten Opel-Servicebetriebe haben keinen direkten Zugriff auf den Teil des Opel-Partnernetzes, in dem die Verträge eingestellt sind – fordert das Werk von ihnen die Vorhaltung einer bestimmten Anzahl von Ersatzwagen, die zudem maximal ein Jahr alt sein dürfen und aus der aktuellen Opel-Modellpalette stammen müssen. Woher und zu welchen Konditionen sie diese Fahrzeuge beziehen dürfen, steht dabei noch nicht fest. Weiterhin wird die Übermittlung von Betriebs- und Finanzdaten sowie die Bekanntgabe von Servicekunden-Daten verlangt. Die Opel-Werkstätten befürchten, dass die Servicekunden-Daten durch die Adam Opel AG zum Beispiel an Vertragshändler zur "Bearbeitung" weitergegeben werden. GVO-konforme Regelungen? Der Gipfel sei aber, so die Opel-Servicebetriebe weiter, dass Opel ihnen den Einsatz eines bestimmten EDV-Programms vorschreibe. Die von der Opel-Servicechefin Imelda Wander-Labbé auf der IGEDOS-Mitgliederversammlung zugesagte Schnittstelle zu anderen EDV-Programmen wird es nach jüngsten Opel-Äußerungen nicht geben. Die Service-Partner glauben, dass viele dieser Regelungen nicht der neuen GVO entsprechen und befinden sich damit in prominenter Gesellschaft. Der Kartellrechtler Jürgen Ensthaler, Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Kaiserslautern, schätzt nicht nur die Opel-Vorschläge, sondern auch die vieler anderer Fabrikate als problematisch ein: "Die vorliegenden Vertragsentwürfe sind zum Teil so händlerfeindlich und damit verbunden so kundenfeindlich, dass die Kommission nun allen Grund hat, über ihre gerade verabschiedete GVO noch einmal nachzudenken und eventuell von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Verordnung aufzuheben und die Vertriebssysteme freizugeben." (dp)

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