Das Kfz-Gewerbe Niedersachsen-Bremen hat die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur privaten Nutzungsversteuerung von Vorführwagen scharf kritisiert. Es sei nicht hinnehmbar, dass bei den Händlern, deren Zahl von Vorführwagen die der Nutzungsberechtigten übersteige, eine Versteuerung der privaten Nutzungsentnahme auf der Grundlage der so genannten Ein-Prozent-Regelung drohe, sagte Karl-Heinz Bley, Präsident des Landesverbandes, am Dienstag in Großburgwedel. Das angestrebte Verfahren werde zu "untragbaren Ergebnissen" im Automobilhandel führen.
Bley verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. In der Frage der Nutzungsversteuerung von Vorführwagen gehe es nämlich nicht um einen branchenspezifischen Nichtanwendungserlass, weil eine besondere Regelung immer dann erforderlich werde, wenn Kraftfahrzeuge selbst den eigentlichen Unternehmensgegenstand (u.a. bei Taxiunternehmen und mittelständischen Autovermietern) definieren. Er forderte deshalb eine Vorführwagen-Regelung im Rahmen eines beabsichtigten "Steuervereinfachungsgesetzes" oder die Beibehaltung der bisherigen Regelung.
Seine Bedenken teilte Bley in Schreiben u.a. an den niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) und den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) mit. (rp)
Erwin Tischler