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Niedersachsen-Bremen: Kfz-Gewerbe protestiert gegen Vorführwagen-Pläne

07.09.2010 13:11 Uhr
Niedersachsen-Bremen: Kfz-Gewerbe protestiert gegen Vorführwagen-Pläne
Karl-Heinz Bley
© Foto: www.karl-heinz-bley.de

Verbandspräsident Karl-Heinz Bley will verhindern, dass bei Händlern, deren Zahl von Vorführwagen die der Nutzungsberechtigten übersteigt, eine Versteuerung der privaten Nutzungsentnahme auf der Basis der Ein-Prozent-Regelung droht.

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Das Kfz-Gewerbe Niedersachsen-Bremen hat die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur privaten Nutzungsversteuerung von Vorführwagen scharf kritisiert. Es sei nicht hinnehmbar, dass bei den Händlern, deren Zahl von Vorführwagen die der Nutzungsberechtigten übersteige, eine Versteuerung der privaten Nutzungsentnahme auf der Grundlage der so genannten Ein-Prozent-Regelung drohe, sagte Karl-Heinz Bley, Präsident des Landesverbandes, am Dienstag in Großburgwedel. Das angestrebte Verfahren werde zu "untragbaren Ergebnissen" im Automobilhandel führen.

Bley verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. In der Frage der Nutzungsversteuerung von Vorführwagen gehe es nämlich nicht um einen branchenspezifischen Nichtanwendungserlass, weil eine besondere Regelung immer dann erforderlich werde, wenn Kraftfahrzeuge selbst den eigentlichen Unternehmensgegenstand (u.a. bei Taxiunternehmen und mittelständischen Autovermietern) definieren. Er forderte deshalb eine Vorführwagen-Regelung im Rahmen eines beabsichtigten "Steuervereinfachungsgesetzes" oder die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Seine Bedenken teilte Bley in Schreiben u.a. an den niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) und den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) mit. (rp)

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KOMMENTARE


K. Wempe

08.09.2010 - 10:23 Uhr

Seien wir doch mal ehrlich: In meiner beruflichen Laufbahn habe ich immer erlebt, dass z. B. auch die Ehefrau oder die Kinder des Inhabers, evtl. der bereits ausgeschiedene Senior etc. allesamt Vorführwagen benutzten die wahrscheinlich nicht immer entsprechend versteuert wurden. Die Geister die ich rief... Wer sich aber die Vorführwagenpläne der Hersteller mal anschaut, der weiß dass viele eher kleinere Betreibe eh mehr Vfwg. haben als Berechtigte. Der Sinn eines Vfwg. ist ja auch der, dass man dem Kunden das Fahrzeug sozusagen "live" präsentieren kann. Aber die Beamten im Bundesfinanzministerium kaufen wahrscheinlich keine Neuwagen oder haben allesamt einen Dienstwagen. Aber so ist es in der Politik: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis kommt beim Volksvertreter nicht immer an.


Erwin Tischler

08.09.2010 - 10:57 Uhr

Da sieht man mal wieder, wie weit Behörden und Politiker von der Wirklichkeit entfernt sind. Nutzungsberechtigte für Vorführwagen sind in 1. Linie die K u n d e n ! Vorführwagen sind "Handwerkszeug" des Autohauses! Auch Beamte und Politiker haben doch sicher auch schon einmal eine Probefahrt gemacht und danach ein Auto gekauft! Die Nutzungsberechtigung für Mitarbeiter ( Dienstwagenfahrer ) kommt erst an 2. Stelle. Ein Autohaus, welches nur so viele Vorführwagen wie nutzungsberechtigte Mitarbeiter hat, ist in der Praxis handlungsunfähig.


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