Technische Mitteilungen: Neuigkeiten zur HU
Bereits im Dezember wurde im Verkehrsblatt die neue "HU-Richtlinie" veröffentlicht. Ab 20. Mai 2018 gelten neue Vorgaben für die Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung in der Werkstatt.
Wenn Sie zu jenen Lesern gehören, die zuerst die Werbebeilagen aus Zeitschriften schütteln, dann sollten Sie diesmal vorsichtig sein. Denn es fällt Ihnen womöglich eine auffällig gelb gefärbte Beilage im DIN-A5-Format entgegen. Für Abonnenten der Fachzeitschrift AUTOHAUS veröffentlichen wir darin die neue "HU-Richtlinie" mit allen Änderungen bei der Hauptuntersuchung. Abonnenten profitieren doppelt: Denn sie sind damit automatisch auf dem neuesten Stand bei der HU und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der Informationspflicht im Sinne der AU-Anerkennungsrichtlinie. AUTOHAUS-Abonnenten sind mit dem Abo der Fachzeitschrift vom Bezug des Verkehrsblattes befreit ( siehe Kasten).
In dem jetzt veröffentlichten Regelwerk - Amtsdeutsch "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und…
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