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Geldwäsche-Prävention: Neues Geldwäschegesetz ante portas!

08.05.2017 06:00 Uhr

Der Schwellenwert bei Barzahlungen soll auf 10.000 Euro sinken und ein Transparenzregister eingeführt werden. Im Kfz-Gewerbe muss mit deutlich mehr Kontrollen gerechnet werden.

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Eine Mitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) bezüglich der Einhaltung des Geldwäschegesetzes lässt aufhorchen und das Schlimmste befürchten. Nach den Auswertungen des BKA sind Verdachtsmeldungen aus der Kfz-Branche im Verhältnis zur Größe und Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges sehr gering. Daher sei von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Somit kann zukünftig mit deutlich mehr Kontrollen gerechnet werden. Und in diesem Zusammenhang passt gerade auch, dass die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

- Erweiterung des Verpflichtetenkreises

- Absenkung des Schwellenwertes für Bargeldgeschäfte auf 10.000 Euro

- Einführung eines Transparenzregisters

- Neuorganisation der staatlichen Zuständigkeit

Wer ist vom Geldwäschegesetz betroffen?

Klassischerweise…

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