Der neue Vertrag soll 42 Monate gültig sein und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Nicht mehr viel Zeit, um nachzubessern – und trotzdem ist es in den Augen der im Frankfurter Leonardo Hotel versammelten Händler unabdingbar. Schließlich enthalte der Vertrag derzeit noch zu viele Ungereimtheiten – und so manche Übervorteilung, sagte Prof. Tim O. Vogels am Dienstag.
Dabei stände es dem Konzern gut zu Gesicht, den Schulterschluss mit dem Handel zu üben und die gemeinsame Vertrauensbasis nicht weiter in Schieflage zu bringen. Diese hat, auch das wurde auf der Verbandstagung deutlich, zuletzt arg gelitten.
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Dabei verstimmt die Händler aber nicht nur diese juristischen Spitzfindigkeiten, sondern die Art und Weise, wie man zuletzt mit ihnen umgegangen war. Viele stellen sich die Frage, ob und wie es weitergehen soll – und ob der eigene Betrieb mittelfristig überhaupt noch überlebensfähig ist.
Entsprechend hellhörig waren die Verbandsmitglieder auch, als der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht den anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmern erklärte, dass das von Stellantis vorgelegte Papier auch die Möglichkeit beinhalte, ein zweites Händlernetz, gänzlich losgelöst vom ersten und damit an den Händlern vorbei, installieren zu können.
Einseitig gelagerte Benachteiligungen
"Die Möglichkeiten, welche sich Stellantis vorbehält sind sehr einseitig gegenüber ihren Partnern", erklärte Prof. Vogels, der im Rahmen seines Vortrags auf zahlreiche weitere noch zu klärende Details dieser Art einging.
Wasser auf diese Mühlen dürften dabei auch die Ausgestaltung der Punkte "Werkstattleistungen" und "Garantieregelungen" im neuen Händlervertrag gewesen sein. Weil Stellantis im Falle der Garantieregelung mit einer Deckelung von 300 Euro plane, sieht man sich auf Seite des Handels einmal mehr in der vorherrschenden Meinung bestätigt, übervorteilt zu werden, indem das Risiko zu großen Teilen auf den Schultern der Händler laste.
Noch nicht am Ziel
Um die 20 Klauseln dieser Art erkannte Prof. Vogels im neuen Händlervertrag. Für die Delegiertenversammlung Grund genug, sich rechtliche Schritte vorzubehalten und die Klauseln einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, wie aus einem von der Versammlung gefassten Beschluss hervorgeht. Klar ist aber auch: Beide Seiten sind bereit zu reden und suchen den Dialog. "Ein guter Kompromiss", so Prof. Vogels, "muss beiden wehtun."
Annotator
Hermann Hasieber