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Verband der Stellantis Konzern-Händler und Servicebetriebe: "Einseitig gegenüber ihren Partnern"

07.06.2023 14:53 Uhr | Lesezeit: 4 min
Prof. Tim O. Vogels auf der Delegiertenversammlung des Verbands der Stellantis Konzern-Händler und Servicebetriebe Deutschland
Prof. Tim O. Vogels am Dienstag bei der Tagung des Verbands der Stellantis Konzern-Händler und Servicebetriebe Deutschland in Frankfurt
© Foto: Verband der Stellantis Konzern-Händler und Servicebetriebe Deutschland e.V.

Ab 1. Juli 2023 sollen die neuen Stellantis-Verträge unterschrieben sein. Derzeit herrscht allerdings noch viel Gesprächsbedarf, wie auf der Tagung des Verbands der Stellantis Konzern-Händler und Servicebetriebe Deutschland in Frankfurt deutlich wurde. Branchenanwalt Prof. Vogels erläuterte die Fallstricke.

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Der neue Vertrag soll 42 Monate gültig sein und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Nicht mehr viel Zeit, um nachzubessern – und trotzdem ist es in den Augen der im Frankfurter Leonardo Hotel versammelten Händler unabdingbar. Schließlich enthalte der Vertrag derzeit noch zu viele Ungereimtheiten – und so manche Übervorteilung, sagte Prof. Tim O. Vogels am Dienstag. 

Dabei stände es dem Konzern gut zu Gesicht, den Schulterschluss mit dem Handel zu üben und die gemeinsame Vertrauensbasis nicht weiter in Schieflage zu bringen. Diese hat, auch das wurde auf der Verbandstagung deutlich, zuletzt arg gelitten. 

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Dabei verstimmt die Händler aber nicht nur diese juristischen Spitzfindigkeiten, sondern die Art und Weise, wie man zuletzt mit ihnen umgegangen war. Viele stellen sich die Frage, ob und wie es weitergehen soll – und ob der eigene Betrieb mittelfristig überhaupt noch überlebensfähig ist. 

Entsprechend hellhörig waren die Verbandsmitglieder auch, als der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht den anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmern erklärte, dass das von Stellantis vorgelegte Papier auch die Möglichkeit beinhalte, ein zweites Händlernetz, gänzlich losgelöst vom ersten und damit an den Händlern vorbei, installieren zu können. 

Einseitig gelagerte Benachteiligungen 

"Die Möglichkeiten, welche sich Stellantis vorbehält sind sehr einseitig gegenüber ihren Partnern", erklärte Prof. Vogels, der im Rahmen seines Vortrags auf zahlreiche weitere noch zu klärende Details dieser Art einging. 

Wasser auf diese Mühlen dürften dabei auch die Ausgestaltung der Punkte "Werkstattleistungen" und "Garantieregelungen" im neuen Händlervertrag gewesen sein. Weil Stellantis im Falle der Garantieregelung mit einer Deckelung von 300 Euro plane, sieht man sich auf Seite des Handels einmal mehr in der vorherrschenden Meinung bestätigt, übervorteilt zu werden, indem das Risiko zu großen Teilen auf den Schultern der Händler laste. 

Noch nicht am Ziel 

Um die 20 Klauseln dieser Art erkannte Prof. Vogels im neuen Händlervertrag. Für die Delegiertenversammlung Grund genug, sich rechtliche Schritte vorzubehalten und die Klauseln einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, wie aus einem von der Versammlung gefassten Beschluss hervorgeht. Klar ist aber auch: Beide Seiten sind bereit zu reden und suchen den Dialog. "Ein guter Kompromiss", so Prof. Vogels, "muss beiden wehtun." 


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KOMMENTARE


Tom

07.06.2023 - 19:30 Uhr

wieder mal eine sture Minderheit, welche der Mehrheit und dem großen Ganzem im Weg steht. immer schön klagen … und das drunter und drüber wird schlimmer …


Annotator

12.06.2023 - 20:56 Uhr

Sich alles gefallen zu lassen ist die schlechte Option. Oder doch?


Hermann Hasieber

28.07.2023 - 20:31 Uhr

Mit dem „Blitz auf der Stirn“auf die Welt gekommen . Es tut unendlich weh. Unfassbar was die sich denken. Wer verkauft denn deren Autos und Teile. Unser/Eure Kunden kommen doch zu uns. Die kaufen was wir im Angebot haben und empfehlen.. Stellantis geht nicht mehr. Wir können ohne die. Die ganz sicher nicht ohne uns. Ganz sicher. Extrem schade Wir leben unsere Marke Aber. So goes ist not. Sagte mein Englischlehrer. Der ist immer noch mit dem Blitz von mir unterwegs. Unfassbar. Hermann Hasieber


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