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Neue Pkw-EnVKV: Klarstellung bei Übergangsregelungen

29.02.2024 15:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neue Pkw-EnVKV: Klarstellung bei Übergangsregelungen
© Foto: dena / Ingo Heine

Die abrupte Einführung der neuen Pkw-EnVKV in Deutschland hat den Autohandel auf dem kalten Fuß erwischt. Vor allem die Darstellung der Übergangsfristen sorgte für Irritationen. Berlin hat mittlerweile präzisiert.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer Handreichung Unklarheiten bezüglich der Übergangsregelungen für die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beseitigt. Wie das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitteilte, gibt es keine Beschränkungen auf bereits verwendete Label bzw. Aushänge. Insofern dürfen die bis zum 22. Februar 2024 geltenden Muster bis zum 1. Mai 2024 – dem offiziellen Starttermin der Verordnung – uneingeschränkt, d.h. auch für die Erstellung neuer Hinweise und Aushänge, verwendet werden.

In Hinblick auf die Werbung sind laut Landesverband allerdings andere Übergangsfristen zu beachten: "Für neue Werbung, d.h. die erstmals nach dem 22. Februar 2024 im Internet verwendet wird, gelten dagegen die Anforderungen der neuen Pkw-EnVKV." Bereits im Internet verwendete Werbung könne noch bis zum 1. Mai 2024 weiter verwendet werden, sofern sie den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Pkw-EnVKV entspreche.

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Das Wirtschaftsministerium hatte am 23. Februar offiziell bekannt gegeben, dass die novellierte Pkw-EnVKV in Kraft getreten sei. "Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf", sagte Ressortchef Robert Habeck (Grüne) in Berlin. Künftig müssten die Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren Prüfmessverfahrens WLTP angegeben werden (Die Details lesen Sie hier!)

Sowohl das Rundschreiben des Landesverbands als auch die Handreichung des Ministeriums liegen AUTOHAUS vor.


Neue Pkw-EnVKV: Die Übergangsvorschriften im Überblick

=> Für den Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (Pkw-Label), der direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht wird bzw. dessen Inhalte bei Fernabsatzgeschäften (z.B. in einem Online-Fahrzeugkonfigurator) anzugeben sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024.

=> Für den Aushang mit Angaben über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024.

=> Für den Leitfaden, der digital abrufbar ist, und einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen gibt gilt eine Übergangsfrist bis 14. Juli 2024.

=> Bei Werbung im Internet und Werbeschriften muss unterschieden werden:

  • Werbung im Internet, die bereits vor dem 23. Februar 2024 verwendet wurde, darf bis zum 1. Mai 2024 weiterverwendet werden, sofern sie den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Pkw-EnVKV entspricht. 
  • Neue Werbung im Internet und neue Werbeschriften (z.B. Printwerbung), d.h. die erstmals nach dem 22. Februar 2024 verwendet wird, muss den Anforderungen der neuen Pkw-EnVKV entsprechen. 
  • Werbeschriften, z.B. Printwerbung, und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien können noch bis zum 1. August 2024 weiterverwendet werden, wenn sie bereits vor dem 23. Februar 2024 verwendet wurden.



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KOMMENTARE


fc

29.02.2024 - 17:20 Uhr

noch nie hat sich ein kunde dafür interessiert. das ist nur schikane damit einige arbeitsplätze gerechtfertigt werden bei diesem verein. In der heutigen zeit und in meiner welt würde es so funktionieren: QR-Code am Fahrzeugpreisschild = bei interesse kann sich der kunde diese ganzen daten aufs handy zeigen lassen und sogar abspeichern. wer kein handy hat, fragt den freundlichen verkauf ob es ausgedruckt werden kann. es kann so einfach sein wenn man nur will. will man aber nicht, wird man gezwungen papier und farbe zu vergeuden und das schöne armaturenbrett mit zettelchaos zu bedecken die keiner liest. völlig an der praxis vorbei und völlig unsinnig. damit wird kein gramm erde verbessert!


A. Oettershagen

02.03.2024 - 16:49 Uhr

Für diesen Blödsinn haben sich bisher nur Zeitdiebe wie z.B. Testkäufer - und Abkassierer von der DUH - aber kein ernsthafter Kunde - je interessiert!! Da spielen bei den Ideologen dann auch Millionen von überflüssigen Farbausdrucken im Jahresverlauf plötzlich keine Rolle mehr. Und die Herrschaften kommen auch weder mit dem Fahrrad noch mit dem ÖPNV. Das Geheimnis eines niedrigen Verbrauchs hängt maßgeblich vom rechten Fuß, vorausschauender Fahrweise, vielen übrigen Bedingungen und natürlich freier Fahrt ab. Ein QR-Code auf dem Preisschild und im Netz vom Hersteller hinterlegt - wäre zwar auch überflüssig - sollte aber zumindest für die "Freunde und Förderer der Bürokratie" ausreichen. Es ist wirklich unfassbar was hier für ideologische Spinner ihr Unwesen treiben.


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