Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer Handreichung Unklarheiten bezüglich der Übergangsregelungen für die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beseitigt. Wie das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitteilte, gibt es keine Beschränkungen auf bereits verwendete Label bzw. Aushänge. Insofern dürfen die bis zum 22. Februar 2024 geltenden Muster bis zum 1. Mai 2024 – dem offiziellen Starttermin der Verordnung – uneingeschränkt, d.h. auch für die Erstellung neuer Hinweise und Aushänge, verwendet werden.
In Hinblick auf die Werbung sind laut Landesverband allerdings andere Übergangsfristen zu beachten: "Für neue Werbung, d.h. die erstmals nach dem 22. Februar 2024 im Internet verwendet wird, gelten dagegen die Anforderungen der neuen Pkw-EnVKV." Bereits im Internet verwendete Werbung könne noch bis zum 1. Mai 2024 weiter verwendet werden, sofern sie den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Pkw-EnVKV entspreche.
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Das Wirtschaftsministerium hatte am 23. Februar offiziell bekannt gegeben, dass die novellierte Pkw-EnVKV in Kraft getreten sei. "Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf", sagte Ressortchef Robert Habeck (Grüne) in Berlin. Künftig müssten die Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren Prüfmessverfahrens WLTP angegeben werden (Die Details lesen Sie hier!)
Sowohl das Rundschreiben des Landesverbands als auch die Handreichung des Ministeriums liegen AUTOHAUS vor.
A. Oettershagen