Verbraucherkreditverträge: Neuauflage eines Widerruf-Jokers
Der EuGH hat entschieden: Verbraucherkreditverträge zur Finanzierung eines Autokaufs können auch nach Jahren noch widerrufen werden.
Für eine große, derzeit noch gar nicht bestimmbare Zahl von Verbraucherkreditverträgen im Fahrzeughandel eröffnet der EuGH den Darlehensnehmern mit einer aktuellen Entscheidung vom 9.9.2021 (verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) die Möglichkeit des Widerrufs auch noch nach Jahren. Dies wegen unzureichender Erfüllung der Informationspflichten nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und somit nicht in Lauf gesetzter Widerrufsfristen. Konkret entschieden wurde für Kreditverträge der Volkswagen Bank GmbH, der Skoda Bank als Zweigniederlassung und für einen Kreditvertrag der BMW Bank GmbH. Die Wirkung der Entscheidung reicht aber weit über den Kreis der genannten Finanzierer hinaus. Wurde der Kredit vom Händler...
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