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Sachmangel Kraftstoff-Mehrverbrauch: Minderungsansprüche bei Mehrverbrauch

20.03.2017 06:00 Uhr

Wenn das Auto mehr verbraucht, als in den Herstellerangaben steht, kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Welche Minderungsansprüche stehen dem Käufer zu?

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Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Kraftstoffmehrverbrauch bei Neufahrzeugen liegt zwischenzeitlich 10 Jahre zurück. Im Streit stand ein Dieselfahrzeug, dessen Kraftstoffverbrauch mit 3,0 bis 3,2 l auf 100 km nach der Richtlinie 93/116/EG angegeben worden war. Tatsächlich wurde ein Kraftstoffmehrverbrauch von 11 Prozent im städtischen, 7 Prozent im außerstädtischen Verkehr und 6 Prozent im Durchschnitt der Fahrzyklen festgestellt. Das Autohaus untersuchte daraufhin das Fahrzeug in seiner Werkstatt und verwies darauf, dass zur Mangelanerkennung eine weitergehende Untersuchung durch den TÜV erforderlich sei, die der Käufer abgelehnt hat. Eine auf Rückabwicklung gerichtete Klage wurde in erster Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass es an einer - nicht entbehrlichen - Fristsetzung zur Nacherfüllung fehle. Nachdem auch die Berufung zurückgewiesen wurde, landete der…

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