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Nach Razzia bei Audi: VW attackiert Staatsanwaltschaft

16.03.2017 18:08 Uhr
Nach der Großrazzia bei Audi im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal hat Volkswagen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft München ungewöhnlich scharf kritisiert.

+++ UPDATE +++ Auf der Suche nach Beteiligten im Dieselskandal von VW und Audi durchsuchen Münchner Staatsanwälte auch die US-Anwaltskanzlei Jones Day. Der ungewöhnliche Schritt sorgt für Erstaunen und Empörung.

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Die Münchner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal nicht nur Audi-Standorte, sondern auch die US-Kanzlei Jones Day durchsucht. Deren Anwälte waren von VW nach dem Auffliegen der Manipulationen mit internen Ermittlungen beauftragt worden. VW reagierte empört.

"Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel", erklärte VW am Donnerstag in Wolfsburg. Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstoße gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall einer anderen Kanzlei ausdrücklich hervorgehoben. "Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen."

Über die Durchsuchung der Anwaltskanzlei hatte das "Handelsblatt" berichtet. Am Mittwoch hatten während der Jahrespressekonferenz von Audi mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte unter anderem die Zentrale der VW-Tochter in Ingolstadt durchsucht. Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich sprach von einer "unglücklichen Terminkollision. Das war in keiner Weise beabsichtigt". Zu den Vorwürfen von VW verwies er darauf, dass die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München vollzogen habe.

Die Ermittler wollen herausfinden, wer beteiligt war an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA. Der Verdacht lautet "Betrug und strafbare Werbung".

Der Frankfurter Strafrechtsexperte Stefan Kirsch sagte der dpa, eine Anwaltskanzlei dürfe grundsätzlich nicht durchsucht werden. "Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Anwalt im Verdacht steht, an einer Straftat beteiligt zu sein." Das regle die Strafprozessordnung in Paragraph 160a eindeutig. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte jüngst die Anwaltskanzlei Freshfield durchsuchen lassen wollen, die Mandanten bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften beraten hatte. Dies hatte der Bundesgerichtshof jedoch untersagt. (dpa)

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KOMMENTARE


skydiver

16.03.2017 - 14:45 Uhr

"VW erklärte, die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstoße "klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze".Nach § 103 StPO eben nicht......


bhombach

16.03.2017 - 17:57 Uhr

Soviel zur Transparenz und zur Mithilfe bei der Aufklärung....


Otto

16.03.2017 - 21:36 Uhr

Mir kommen die Tränen.Selbst Schuld VW Konzern.Wenn man so etwas macht, dann muss man mit Konsequenzen rechnen.Herr Martin Winterkorn hat dem VW-Konzern sehr viel Schaden hinterlassen.Wenn Führungskäfte versagen, werden diese noch mit Abfindungen etc. deren Abschied versüsst.


Burner

16.03.2017 - 22:20 Uhr

Naja nicht ganz,"Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz) vom 12.06.2015 (BGBl. I S. 926), in Kraft getreten am 20.06.2015 ".. . Wobei... ^^ könnte schon Massenvorsätzliche Tötung bzw. Gefährdung der Gesundheit Milliarden Menschen


alporto

17.03.2017 - 08:00 Uhr

nach Außen gibt man sich bei VW-Audi was die Aufarbeitung des Abgasskandals betrifft immer gern kooperativ und korrekt - sobald es aber brisant wird (siehe Durchsuchung der Staatsanwaltschaft) werden schwere Geschütze aufgefahren - oder hat da doch jemand was zu verbergen?Man sieht doch daran dass der ganze "Laden" gar nicht zur viel zitierten lückenlosen Aufarbeitung gewillt ist bzw. wenn überhaupt dann nur im Sinne von VW-Audi.


KHS

17.03.2017 - 11:07 Uhr

Wenigstens funktioniert das bei VW mit den Ausreden.


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