Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung
![Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung Ausgabe 11/2024 Seite 058](https://cdn.autohaus.de/thumb_750x422/fm/5007/90015_2024_68_11_I_058-059_n07_RAW_34474_print.jpg)
Der BFH hat in einem aktuellen Spruch entschieden, dass auch Betriebsveranstaltungen füreine Lohnsteuerpauschalierung anzuerkennen sind, die nur einem eingeschränkten Teil der Mitarbeitenden zugänglich sind.
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