Von Doris Plate/AUTOHAUS
Eigentlich wird das Restwertabsicherungsmodell von Mercedes-Benz gelobt. Wenn der Kunde sein Fahrzeug zurückgibt, muss der Händler nur den aktuell anhand einer vom Dienstleister DAT nach einer Hersteller-Vorgabe berechneten Einkaufspreis bezahlen. Sollte im Vertrag ein höherer Restwert für den Kunden festgelegt worden sein, übernimmt die Leasinggesellschaft den Fehlbetrag. Im Laufe des vergangenen Jahres stellte sich aber heraus, dass diese Vorgehensweise der Fahrzeugbewertung nach Gruppen derzeit die Marktentwicklung nicht ausreichend abbildet.
Auf Betreiben des Verbands der Mercedes-Benz Vertreter (VMB) wurden Einzelbewertungen mehrerer Fahrzeuge den von der Restwertkommission mit Hilfe der DAT nach der Mercedes-Benz-Vorgabe errechneten Werten gegenübergestellt. In vielen Fällen ergaben sich erhebliche Differenzen – bis in den vierstelligen Bereich. Deswegen hat sich der Hersteller letztendlich entschieden, für 2017 pauschal 600 Euro pro Leasing- und Finanzierungsrückläufer zusätzlich an die Autohäuser auszuschütten.
Die Marke ist dafür bekannt, sich mit ihren Vertretern um einen fairen Ausgleich zu bemühen. Der jetzige "Nachschlag" für Leasing- und Finanzierungsrückläufer, und zwar für Diesel- und Benzinmodelle, unterstreicht diese Position. "Aus Wettbewerbsgründen" wollte sich der Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland (MBVD) aber nicht zu diesem Thema äußern.
Ob die Berliner auch 2018 zusätzliche Unterstützung für zurückkommende Fahrzeuge gewähren, ist derzeit noch offen. Die Händler wünschen sich ab 2019 eine Einzelbewertung. Die Verhandlungen laufen noch.