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Künstliche Intelligenz: Praxistipps für den Einsatz von KI

27.06.2024 12:00 Uhr | Lesezeit: 7 min
KI_Aufmacher
© Foto: ipopba/stock.adobe.com

Dieser Beitrag möchte Sie auf das Abenteuer Künstliche Intelligenz im Autohaus vorbereiten. Dabei geht es vor allem darum, wo KIs ihre Grenzen haben, was sie nicht können und wie Sie sich gegen Risiken schützen können. Zusätzlich erhalten Sie einige Praxistipps für den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen.

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Bevor Sie mit KI anfangen, sollten Sie sich vergewissern, ob KI der richtige Ansatz für das Problem ist, das Sie lösen möchten. KI wird aktuell gehyped und muss nicht die beste Lösung für Ihre Aufgabenstellung sein. Eine ehrliche Antwort auf diese Frage vermeidet unter Umständen, dass Sie mit „Kanonen auf Spatzen schießen“, sowie unnötige Arbeit.

KI-Halluzination

Wenn dieser Test bestanden ist, dann müssen Sie beim Einsatz einer KI damit leben können, dass diese immer wieder falsche Antworten produziert. Man spricht hier von KI-Halluzination. Das liegt da­ran, dass zum Beispiel generative Text-KIs immer nur das wahrscheinlichste nächste Wort aus einer Unmenge an Daten prognostizieren. Es kann aber sein, dass dieses prognostizierte nächste Wort in Ihrem besonderen Kontext falsch ist. Ähnlich verhält es sich mit bilderzeugenden KIs, was in den Anfängen dazu führte, dass abgebildete Personen gerne einmal sieben Finger an einer Hand hatten.

Zudem kann es passieren, dass einem Bot aufgetragen wird, zehn Seiten Inhalt zu füllen, aber die Datenbasis, mit der er trainiert wurde, dafür nicht genügend Material liefert. Im Ergebnis fängt er u. U. dann ab einem gewissen Punkt an, nur noch Unsinn zu verfassen, nur um die geforderte Menge an Textzeichen zu erreichen. Das Produzieren von Fehlern mag für interne Büroaufgaben, in denen ein Mensch jederzeit die Chance hat, das Ergebnis vor einer Veröffentlichung zu prüfen, unproblematisch erscheinen. In diesen Einsatzgebieten überwiegen die Vorteile des KI-Einsatzes diesen Nachteil regelmäßig und deutlich. Wenn Sie aber einen Chat-Bot auf Ihrer Webseite unüberwacht auf Ihre Kunden loslassen, könnte es Ihnen ergehen wie Air Canada: Hier hatte der Bot einem Kunden einen Rabatt versprochen, den es gar nicht gab. Als der Kunde diesen einklagte und den Chatverlauf als Beweis vorlegte, musste die Fluglinie zahlen.

Jörg von Steinaecker
© Foto: Steinaecker Consulting

"Machen Sie Ihren Mitarbeitern die Risiken von KI und die daraus resultierenden Regeln in regelmäßigen Schulungen verständlich."

Dr. Jörg von Steinaecker

Vorsicht bei der Eingabe von ­sensiblen Daten in den Prompt

Wenn es sich bei den Daten, die Sie in den Prompt der KI eingeben, um persönliche Daten handelt, müssen Sie vorher das Einverständnis desjenigen eingeholt haben, den diese Daten betreffen. Wenn dies nicht vorliegt, verbietet es die DSGVO, seine Daten auf eine Reise durch Serverlandschaften außerhalb der EU zu schicken. Da diese Technologie recht neu ist, ist davon auszugehen, dass Ihre bislang von Kunden und Mitarbeitern eingeholten Datenschutzerklärungen die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an Künstliche Intelligenzen nicht abdeckt und damit nicht erteilt wurde.

Wenn es sich bei den Daten um Betriebsgeheimnisse von Ihnen oder Ihren Geschäftspartnern handelt, dann kann es für Sie sehr ungemütlich werden, wenn herauskommt, dass Sie diese Daten den KI-Betreibern über den Prompt zur Kenntnis weitergeleitet haben. Werden sie sogar durch Training oder Erweiterung des Sprachraumes im Sprachmodell der KI abgelegt, können sie in einer späteren Antwort der KI an einen anderen Benutzer enthalten sein.

Es wäre also nicht unbedingt eine gute Idee, beispielsweise den neuen Händlervertrag des Herstellers einer KI zu übergeben, damit diese einem das Juristendeutsch zusammenfasst und verständlich macht. Denken Sie auch an die ungezählten Verschwiegenheitsvereinbarungen, die Sie in Ihrem Geschäftsleben unterzeichnet haben, und gegen welche Sie verstoßen könnten. Sie können diese Risiken auf zwei Arten reduzieren: Hosten Sie die KI selbst oder zumindest bei einem Hoster in der EU, mit dem Sie eine Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen haben. Ja, das ist möglich und noch nicht einmal sonderlich schwierig. Vermeiden Sie zusätzlich die Eingabe von personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen in den Prompt der KI.

KI_Mitarbeiter
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter die KI ausprobieren und somit besser kennenlernen lassen.
© Foto: tunedin/stock.adobe.com

Rechtliche Unsicherheiten

Für das Training der meisten Basismodelle generativer KIs (GPT-4, LaMDA, LLaMA, PaLM, Midjourney etc.) wurde alles, was im Internet greifbar war, ungefragt verwendet. Ob jemand (Urheber-)Rechte an diesen Inhalten hält oder der Rechteinhaber gar die Verwendung der Inhalte für solche Zwecke verboten hat, hat Open­AI & Co. nicht wirklich interessiert. Nach „guter Start-up-Manier“ folgte man auch hier dem Ansatz „erst mal machen, entschuldigen können wir uns später immer noch“. Mit einer einfachen Entschuldigung wird es jedoch in diesem Fall nicht getan sein, wenn man die Menge der Klagen sieht, mit der Künstler, Verlage, Autoren und deren Interessensvertreter die KI-Anbieter aktuell überziehen.

Das Risiko für Sie ist, dass Sie sich an einen KI-Anbieter gebunden haben, der diese Klagewelle nicht überlebt. Sich vor diesem Risiko zu schützen, ist aber nicht einfach. Zunächst muss man eingestehen, dass die heutige Leistungsfähigkeit der generativen KIs nicht denkbar wäre, ohne das Internet rücksichtslos zu plündern. Im Ergebnis ist also jeder Anbieter einer nur halbwegs leistungsfähigen KI von diesem Risiko betroffen. Man ist aber gut beraten, genauer hinzuschauen, welche Basismodelle einer generativen KI eines bestimmten Anbieters zugrunde liegen.

Ohne Regeln geht es nicht

Wegen der vorgenannten Risiken und Nebenwirkungen erlassen Unternehmen sogenannte KI-Richtlinien, die Mitarbeitern und Geschäftspartnern Hilfestellungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz geben. Diese Richtlinien adressieren unter anderem die folgenden Themen:


Regeln für die Nutzung von KI

  • KIs im Unternehmen möglichst auf eigenen Servern implementieren und/oder auf bestimmte, geprüfte KI-Anbieter beschränken.
  • Unternehmensbereiche (z. B. Legal, Forschung etc.) oder Themen (z. B. Personalthemen) auflisten, bei denen ein Einsatz von KI nicht erlaubt ist.
  • Festlegen von Regeln, wie mit generierten KI-Inhalten umzugehen ist (u. a. Kennzeichnungspflicht).
  • Reglementieren, wie mit generierten KI-Inhalten umzugehen ist (u. a. Kennzeichnungspflicht).
  • Definition KI-bezogener Regeln im Umgang mit externen Personen (z. B. dürfen KI-Inhalte an diese gesendet bzw. von diesen empfangen werden?).
  • Erlassen von Prompt-Regeln (u. a. Einhaltung Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, sensible Daten, NDAs etc.).
  • Benennen von Ansprechpartnern bei Fragen und Unsicherheiten.


Genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger als KI-Richtlinien, ist aber, dass das Unternehmen den Mitarbeitern die Risiken und die daraus resultierenden Regeln in regelmäßigen Schulungen erläutert und verständlich macht.

Zum Spielen motivieren

Der Nachteil von strikten Regeln ist, dass sie wenig Lust darauf machen, mit der neuen Technologie zu experimentieren. Somit wird die Durchdringung der Technologie im Unternehmen erstickt und man kann von den Vorteilen nicht profitieren. Daher sind Unternehmen gut beraten, gleichzeitig zum Erlass von Regeln aktiv zum Spielen mit KIs einzuladen (natürlich innerhalb der erlassenen Regeln). Die Otto-Group aus Hamburg hat dazu beispielsweise einen Wettbewerb ausgeschrieben, in dem jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin dazu eingeladen wurde, Beispiele einzusenden, wie mit KI die Produktivität des eigenen Teams verbessert, Aufgaben automatisiert oder neue Ideen generiert wurden. Dafür wurde die selbstgehostete KI ogGPT bereitgestellt, so dass alle Kolleginnen und Kollegen sofort anfangen konnten.

Der Autor: Dr. Jörg von Steinaecker arbeitete mehrere Jahre in leitender Funktion im Automobilhandel und ist seit dem Jahr 2010 Berater, Gründer verschiedener Internetplattformen, Referent sowie Autor zum Thema digitale Transformation im Kfz-Gewerbe und Experte für technologische Innovationen.

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