Straßenblockaden: Klimaaktivisten vs. Autofahrer
Klimaaktivisten verursachen mit ihren Aktionen nicht nur regelmäßig Aufregung und Ärger, sondern kommen auch mit dem Gesetz in Konflikt. Dieser Überblick erläutert die geltende Rechtslage speziell bei Straßenblockaden.
Nahezu jeden Tag berichten die Medien von "speziellen" Aktionen von Klimaaktivisten, sei dies das Festkleben auf Straßen, das Verschmutzen oder gar Beschädigen von Kunstwerken oder Gebäuden, die Beschädigung von Fahrzeugen (insbesondere SUVs), das Ablassen von Luft aus Fahrzeugreifen und manches mehr. Die vielfältigen Organisationen wie "Last Generation", "Fridays for Future", "Tyre Extinguishers", Just Stop Oil" oder "Extinction Rebellion" sehen sich mit ihren Aktionen im Recht und berufen sich auf zivilen Ungehorsam, Widerstandsrecht oder rechtfertigenden (ökologischen) Notstand. Die Einleitung des umfangreichen Papiers der "Last Generation" zum geforderten Klima-Gesellschaftsrat lautet: "Wir protestieren! Wir stören! Wir unterbrechen! Wir leisten Widerstand! Der Gesellschaftsvertrag wurde gebrochen, (.)."
Nachfolgend eine kurze juristische Darstellung, speziell für das Verhältnis…
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