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Klarer Eintritt für GVO gefordert: Kfz-NRW will Recht auf Servicevertrag stärken

09.02.2022 14:54 Uhr
Klarer Eintritt für GVO gefordert: Kfz-NRW will Recht auf Servicevertrag stärken
Verbandspräsident Frank Mund: "Wir müssen im Rahmen der Mobilität Geschäftsmodelle entwickeln, bevor es andere ohne uns tun."
© Foto: ProMotor

Den nordrhein-westfälischen Autohausunternehmern bereiten vor allem die Agenturmodelle sowie die Kündigung von Händlerverträgen zahlreicher Hersteller und deren Vorstöße beim Direktvertrieb Sorge.

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Die großen Herausforderungen im Autohandel waren Thema der Klausurtagung des nordrhein-westfälischen Kfz-Gewerbes in Mönchengladbach: Mobilitätswende, Halbleiterkrise, Agenturmodell, Datentransfer oder Fachkräftemangel. Insbesondere der durch zahlreiche Faktoren getriebene Konzentrationsprozess im Handel und im Service fordere die Kfz-Unternehmer, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und sich neu aufzustellen, sagte Präsident Frank Mund einer Mitteilung zufolge.

"Wir müssen als Unternehmer mehr und mehr einen ganzheitlichen Blick auf Individualmobilität als Dienstleistung entwickeln", betonte der Branchenvertreter. "Es genügt nicht, E-Bikes in den Showroom zu stellen. Sondern wir müssen im Rahmen der Mobilität Geschäftsmodelle entwickeln, bevor es andere ohne uns tun."

Aus Sicht der Autohausunternehmer bereiten vor allem die Agenturmodelle sowie die Kündigung von Vertriebsverträgen zahlreicher Hersteller und deren Vorstöße für einen Direktvertrieb Sorge. Für eine wesentliche Perspektive sorgt der Anspruch, bei Erfüllung der qualitativen Anforderungen weiterhin Teil des Servicenetzes bleiben zu können. "Allerdings ist dieser Anspruch durch die deutsche Rechtsprechung stark verwässert worden", kritisierte Mund.

Klarstellung in den Leitlinien der Kfz-GVO gefordert

Daher fordert das nordrhein-westfälische Kfz-Gewerbe eine Klarstellung dieses Anspruches in den Leitlinien der Kfz-GVO, die nach Aussage der EU-Kommission verlängert werden soll. Lehnt der Hersteller den Zugang zum Servicenetz ab und versucht der Kfz-Unternehmer, den Abschluss eines Servicevertrags gerichtlich durchzusetzen, scheitert er nicht selten am (deutschen) Prozessrecht. Denn deutsche Gerichte fordern vom Kfz-Betrieb die Nachweisführung, dass er Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten für Fahrzeuge der betreffenden Automarke als freie Werkstatt nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll erbringen kann.

"Im Ergebnis nehmen deutsche Richter dem ohnehin kleinen David auch noch seine Steinschleuder weg, die ihm die EU-Kommission ganz bewusst in die Hand gedrückt hatte", erläuterte Mund das Problem, "hier müsse der ZDK in dem noch verbleibenden Zeitfenster eine Klarstellung in den Leitlinien zur Kfz-GVO einfordern."

An seinem erfolgreichen Kurs bei der Digitalisierung der Ausbildung will das nordrhein-westfälische Kfz-Gewerbe festhalten. Gerade im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel dürften die Bemühungen der Branchenorganisation in diesem Bereich nicht nachlassen, hieß es.

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