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Ausgabe 17/2012: Klare Grundsätze

03.09.2012 00:00 Uhr

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Klare Grundsätze

Ausgleichsanspruch – Details

zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs gemäß § 89b HGB analog

AUTOHAUS-JURISTEN Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Seit dem 1. Januar 2012 ist die Zuständigkeit für das Handelsvertreterrecht beim BGH auf den 7. Senat übergegangen. In den letzten zwei Kalenderjahren seiner Zuständigkeit hat der 8. Senat mit vier einschlägigen Urteilen zum Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nochmals seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und weitere Detailfragen entschieden (Urteile vom 13.01.2010 – Aktenzeichen VIII ZR 25/08; 06.10.2010 – Aktenzeichen VIII ZR 209/07; 16.02.2011 – Aktenzeichen VIII ZR 226/07; 13.07.2011 – Aktenzeichen VIII ZR 17/09). Zusammengefasst gilt Folgendes:

Vorteile des Herstellers

Entgegengetreten ist der Bundesgerichtshof der Argumentation, dem Hersteller bzw. Importeur würden aus der Werbetätigkeit des Händlers schon deswegen…

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