Überblick: Kfz-GVO um fünf Jahre verlängert
Gleichzeitig hat die EU-Kommission die ergänzenden Leitlinien aktualisiert. Dies soll unter anderem der technischen Entwicklung Rechnung tragen.
KURZFASSUNG
1. Die Verlängerung der Kfz-GVO für fünf Jahre beruht auf der Gesamtbewertung der EU-Kommission, dass die aktuell bestehende Wettbewerbssituation im Kfz-Sektor zufriedenstellend ist und keine strengeren Regelungen als die bestehende Vertikal-GVO und die Kfz-GVO erfordert.
2. Die Branche ist aber ökologisch und digital bedingt einem starken Wandel ausgesetzt, der eine längerfristige Festlegung über den 31.5.2028 hinaus für die EU-Kommission nicht sinnvoll erscheinen lässt.
3. Eine Änderung der Leitlinien zur Kfz-GVO ist einerseits der notwendigen Anpassung an die zum 1.6.2022 geänderte Vertikal-GVO geschuldet. Andererseits sollen inhaltliche Erweiterungen der technischen Entwicklung Rechnung tragen, so beispielsweise eine künftige Verpflichtung der Hersteller, den freien Werkstätten zur Durchführung von Reparaturen erforderlichenfalls auch fahrzeuggenerierte Daten zur…
Mehr Infos finden Sie hier!