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Überblick: Kfz-GVO um fünf Jahre verlängert

05.05.2023 08:15 Uhr
Überblick: Kfz-GVO um fünf Jahre verlängert
© Foto: Repanet/shutterstock

Gleichzeitig hat die EU-Kommission die ergänzenden Leitlinien aktualisiert. Dies soll unter anderem der technischen Entwicklung Rechnung tragen.

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KURZFASSUNG

1. Die Verlängerung der Kfz-GVO für fünf Jahre beruht auf der Gesamtbewertung der EU-Kommission, dass die aktuell bestehende Wettbewerbssituation im Kfz-Sektor zufriedenstellend ist und keine strengeren Regelungen als die bestehende Vertikal-GVO und die Kfz-GVO erfordert.

2. Die Branche ist aber ökologisch und digital bedingt einem starken Wandel ausgesetzt, der eine längerfristige Festlegung über den 31.5.2028 hinaus für die EU-Kommission nicht sinnvoll erscheinen lässt.

3. Eine Änderung der Leitlinien zur Kfz-GVO ist einerseits der notwendigen Anpassung an die zum 1.6.2022 geänderte Vertikal-GVO geschuldet. Andererseits sollen inhaltliche Erweiterungen der technischen Entwicklung Rechnung tragen, so beispielsweise eine künftige Verpflichtung der Hersteller, den freien Werkstätten zur Durchführung von Reparaturen erforderlichenfalls auch fahrzeuggenerierte Daten zur

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