Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) macht sich für eine Plakette zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen stark. Statt eines Sonderkennzeichens ließe sich mit dieser Lösung zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermeiden, heißt es in einer am Freitag verbreiteten ZDK-Stellungnahme zum geplanten Elektromobilitätsgesetz (EMoG). Nur so sei eine einheitliche Lösung möglich, da im Ausland zugelassene E-Fahrzeuge laut Gesetzentwurf durch einen Aufkleber kenntlich gemacht werden sollen.
Der Verband verwies in diesen Zusammenhang darauf, dass die notwendige Infrastruktur für die Plakettenvergabe in Deutschland bereits vorhanden sei. "Wie bei Umweltplaketten sollte diese Vergabe über die Zulassungsbehörden, die Überwachungsorganisationen und die berechtigten Kfz-Betriebe erfolgen", sagte ein ZDK-Sprecher in Bonn. Eine Beschränkung der Ausgabe auf die Zulassungsbehörden lehne das Kfz-Gewerbe dagegen ab.
Ähnlich wie die Autoimporteure plädiert der ZDK dafür, als zusätzlichen Anreiz die Möglichkeit einer Sonderabschreibung bei gewerblich genutzten Elektroautos in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr der Nutzung zu schaffen. "Gerade die dadurch besonders angesprochenen Anbieter regionaler Dienstleistungen, wie Handwerk, Pflege oder Kurierdienste, könnten dafür sorgen, dass endlich eine nennenswerte Zahl von Elektrofahrzeugen auf die Straße kommt, und so als Wegbereiter der Elektromobilität fungieren", erklärte der Sprecher.
Außerdem hält der ZDK eine Ladeinfrastruktur für alle Elektrofahrzeuge mit so genannten Multicharger-Ladestationen für zwingend erforderlich. Es dürfe keine einseitige Ausrichtung der Schnellladeinfrastruktur auf die europäische CCS-Norm (Combined Charging Standard) geben, da ein hoher Anteil von Elektrofahrzeugen nur über eine so genannte Chademo-Schnittstelle (Charge de Move) verfüge, hieß es. (rp)
Heinz.Kretschmer
Michael Kühn