Nach dem Kartellverdacht gegen deutsche Autobauer nimmt jetzt auch die die Finanzaufsichtsbehörde Bafin zwei Hersteller genauer unter die Lupe. "Wir prüfen, ob VW und/oder Daimler im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Selbstanzeigen die Ad-hoc-Pflicht beachtet haben", teilte die Behörde am Montag mit. "Wir sehen derzeit keine Anhaltspunkte für eine Ad-hoc-Verletzung bei BMW." Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Aktionäre mit sogenannten Ad-Hoc-Mitteilungen über Vorgänge informieren, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten. Die Aktien der Hersteller hatten nach des Bekanntwerden des Kartellverdachts an der Börse spürbar nachgegeben.
Wann mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ist, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Bafin prüft der Sprecherin zufolge häufig solche Fälle. Die EU-Kommission prüft derzeit Informationen, wonach sich VW, BMW, Daimler, Audi und Porsche unter anderem in technischen Fragen und teilweise beim Einkauf abgesprochen haben sollen. Die Kartellwächter müssen jetzt entscheiden, ob diese Absprachen illegal waren. (dpa)