Jaguar Land Rover: Unterlassungserklärung gefordert
Die rechtliche Prüfung des derzeitigen Vertragsverhältnisses zwischen Jaguar Land Rover und seinen Händlern ergab, dass dem Importeur kein Recht zusteht, mit einzelnen Vertragshändlern individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen.
Offiziell herrscht immer noch Stillschweigen. Sowohl der Vorstand des Verbandes der Deutschen Jaguar- und Land Rover-Vertragspartner (VDJL) als auch Jaguar Land Rover Deutschland (JLRD) wollen sich nicht zu den laufenden Gesprächen äußern. AUTOHAUS wurde aber mittlerweile aus dem Handel ein Schreiben der Kanzlei Osborne Clarke zugespielt. Darin fordert Rechtsanwalt Uwe Brossette JLRD auf, bis zum 20. Oktober eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Der Importeur soll unterlassen, "aktuellen und künftigen Jaguar- und Land Rover-Vertragshändlern neue Vergütungsregelungen anzubieten bzw. die Händler zu Abgabe entsprechender Willenserklärungen aufzufordern bzw. mit den Händlern entsprechende Vereinbarungen zu schließen, die inhaltlich im Widerspruch zu den Regelungen des vor dem Landgericht Frankfurt am Main protokollierten Vergleichs (AZ. 3-09 O 62/20 stehen". Diese Unterlassungsverpflichtung soll für die Zeit bestehen, in der JLRD noch mit einem oder mehreren Händlern auf der Basis der Jaguar und/oder Land Rover-Händlerverträge von 2016 zusammenarbeitet.
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