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Internetstandards: Noch keine Klarheit

14.07.2015 16:30 Uhr
Bundeskartellamt
Die Branche wartet immer noch auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes, ob die Internetstandards von Ford, Opel und Peugeot/Citroen den passiven Vertrieb der Vertragshändler an Endkunden einschränken.
© Foto: Oliver Berg dpa/lnw

Zwei Monate nach Beginn des Verwaltungsverfahrens um die kartellrechtliche Zulässigkeit der Internetstandards von Ford, Opel und PSA steht eine Entscheidung weiter aus.

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Die Branche wartet immer noch auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes, ob die Internetstandards von Ford, Opel und Peugeot/Citroën den passiven Vertrieb der Vertragshändler an Endkunden einschränken. Anfang Mai war bekannt geworden, dass Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, um die kartellrechtliche Zulässigkeit des Vorgehens der drei Hersteller zu überprüfen. Sie hatten Standards für ihre Vertragshändler eingeführt, an die diese sich halten müssen, wenn sie über internetbasierte Portale Neuwagen an Endkunden vermitteln. Auf Anfrage von AUTOHAUS teilte ein Sprecher jetzt mit, dass das Verfahren noch andauere und derzeit auch nicht abzuschätzen sei, wann eine Entscheidung erwartet werden kann.

Im Rahmen der Ermittlungen hat das Bundeskartellamt Stellungnahmen und Unterlagen bei den genannten Herstellern und bei den Neuwagenportalen Meinauto.de und Autohaus24 eingeholt. Auch der Branchenverband ZDK wurde befragt. Die Antworten werden nun ausgewertet und Gespräche geführt.  

Schon im Mai hatte ein Sprecher ausdrücklich betont, dass es sich lediglich um ein "Verwaltungsverfahren" handele. Das Bundeskartellamt hat verschiedene Möglichkeiten, um gegen kartellrechtswidriges Verhalten vorzugehen. Zum einen kann es im Rahmen von Verwaltungsverfahren anordnen, das beanstandete Verhalten zu beenden. Zum anderen kann es im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Bußgelder verhängen. "Im vorliegenden Fall wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren", so der Sprecher. Das genannte Verfahren richte sich nicht "gegen" Unternehmen, sondern diene der Klärung schwieriger kartellrechtlicher Fragen. An den Entscheidungen des Bundeskartellamts könnten sich dann künftig alle Unternehmen der Branche orientieren. (dp)

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