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Rückrufaktion: Informationspflicht der Fachwerkstatt

20.11.2017 06:00 Uhr
Rückrufaktion: Informationspflicht der Fachwerkstatt

Dass auch für eine an der Rückrufaktion nicht beteiligte Fachwerkstätte ein Haftungsrisiko besteht, zeigt eine Entscheidung des OLG Hamm.

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E s liegt in der Natur der Sache, dass jede Rückrufaktion wegen fehlerhafter Produkte zu einem erheblichen Imageschaden beim Hersteller und Händler führt. Produkte werden meist dann zurückgerufen, wenn nach der nachträglichen Beurteilung des Herstellers Mängel oder Fehlfunktionen des ausgelieferten Produkts zu einem erhöhten Risiko für den Kunden führen. Dass auch für eine an der Rückrufaktion nicht beteiligte Fachwerkstätte ein Haftungsrisiko besteht, zeigt die nachfolgende Entscheidung des OLG Hamm vom 08.02.2017, abgedruckt in DAR 10/2017.

Sachverhalt

Die Klägerin hatte im Jahr 2010 ein US-Importfahrzeug erworben, für das es in Deutschland kein autorisiertes Händlernetz oder Niederlassungen gab. Die Beklagte betreibt eine Kfz-Werkstatt und wirbt für sich als autorisierte Fachwerkstatt und Service für diese US-Automarke. Die Klägerin ließ dort Reparatur- und Wartungsarbeiten…

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