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E-Rechnung: Handlungsbedarf für alle Unternehmer!

08.07.2024 08:00 Uhr
E-Rechnung
© Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig Pflicht. Unternehmer sollten sich zeitnah mit der Umstellung beschäftigen.

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KURZFASSUNG
1. Durch das Wachstumschancengesetz wird schrittweise die E-Rechnung im B2B-Bereich eingeführt.
2. Für alle Unternehmer besteht ab dem 1.1.2025 die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können.
3. Durch die Umstellung wird die Notwendigkeit der Erstellung von sogenannten Verfahrensdokumentationen deutlich zunehmen.

Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass zukünftig im B2B-Bereich die Verwendung von elektronischen Rechnungen verpflichtend ist. Hierfür gibt es allerdings noch Übergangsfristen bis (derzeit) 2027 bzw. für kleinere Unternehmen bis 2028.

Hintergrund

Im Rahmen der ViDA-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Nach dem bisherigen Zeitplan sollten die Änderungen 2028 in Kraft treten, mittlerweile ist allerdings eine Verschiebung auf 2030…

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