-- Anzeige --

Überstundenvergütung: Geschätzter Arbeitgeber

28.09.2015 06:00 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) modifiziert seine Rechtsprechung zur Überstundenvergütung.

-- Anzeige --

Unter der Überschrift "Gericht darf Überstunden schätzen" wird v. a. in den Online-Medien über die jüngst veröffentlichte Entscheidung des BAG vom 25.03.2015 (Az. 5 AZR 602/13) berichtet. Diese Berichterstattung beschränkt sich zumeist auf die Aussage, dass eine solche Schätzung gemäß BAG möglich sei, wenn feststehe, dass der Arbeitnehmer auf Ansage des Arbeitgebers tatsächlich über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet habe; aus Billigkeitsgründen könne dem Arbeitnehmer hiernach die Vergütung für geleistete Überstunden nicht verweigert werden, nur weil er sie nicht auf die Minute genau dokumentiert habe. Solche generalisierten Darstellungen greifen allerdings - wie so oft - wieder einmal zu kurz. Der Arbeitgeber ist keineswegs das Objekt einer bloßen gerichtlichen Schätzung.

Der Fall

Der Arbeitgeber - ein Busunternehmer - beschäftigte den Arbeitnehmer als Busfahrer im Linienverkehr…

Dieser Inhalt gehört zu
Als AUTOHAUS-Abonnent haben Sie kostenfreien Zugriff.

AUTOHAUS next ist DAS Profiportal für den Autohandel!
Mehr Infos finden Sie hier!
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.