Überstundenvergütung: Geschätzter Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) modifiziert seine Rechtsprechung zur Überstundenvergütung.
Unter der Überschrift "Gericht darf Überstunden schätzen" wird v. a. in den Online-Medien über die jüngst veröffentlichte Entscheidung des BAG vom 25.03.2015 (Az. 5 AZR 602/13) berichtet. Diese Berichterstattung beschränkt sich zumeist auf die Aussage, dass eine solche Schätzung gemäß BAG möglich sei, wenn feststehe, dass der Arbeitnehmer auf Ansage des Arbeitgebers tatsächlich über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet habe; aus Billigkeitsgründen könne dem Arbeitnehmer hiernach die Vergütung für geleistete Überstunden nicht verweigert werden, nur weil er sie nicht auf die Minute genau dokumentiert habe. Solche generalisierten Darstellungen greifen allerdings - wie so oft - wieder einmal zu kurz. Der Arbeitgeber ist keineswegs das Objekt einer bloßen gerichtlichen Schätzung.
Der Fall
Der Arbeitgeber - ein Busunternehmer - beschäftigte den Arbeitnehmer als Busfahrer im Linienverkehr…
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