Aktuelles Urteil: Goldesel Datenschutz-Grundverordnung?
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch und immaterieller Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber nach DS-GVO
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anzuwenden. Im besonderen Blick der DS-GVO ist der strenge Schutz der personenbezogenen Daten. Hierzu gehört auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen Auskunft über seine verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erteilen. Sieht man davon ab, dass in medienwirksamen Fällen gegen einzelne Firmen wegen datenschutzrechtlicher Verstöße durchaus beachtenswerte Geldbußen verhängt wurden, befand sich die DS-GVO in der allgemeinen Wahrnehmung in den letzten beiden Jahren doch in ruhigeren Gewässern. Dies könnte sich für die Arbeitgeber ändern, sollte ein Prozessverfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Schule machen. Mit dem jüngst veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. März 2020 (Az. 9 Ca 6557/18) wurde dem klagenden Arbeitnehmer ein immaterieller…
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